Kärnten und Bund streiten über Berechnung von Politiker-Bezügen

Kärnten fordert 53.000 Euro - Bund will 48.000 Euro vom Land

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Die Länder sind verpflichtet, ehemaligen Landeshauptleuten, -stellvertretern und Hinterbliebenen Ruhebezüge zu zahlen. Der Bund ersetzt den Ländern diese Zahlungen. Im konkreten Fall wurde dem Land Kärnten wegen einiger nicht gemeldeter Nulllohnrunden vom Bund möglicherweise zu viel refundiert.

In Kärnten wurden daraufhin sämtliche Berechnungen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass das Land den Bund auch über Erhöhungen bei anderen Bezüge-Empfängern nicht informiert und deshalb eigentlich gut 53.000 Euro zu wenig refundiert bekommen hatte. Der Bund betrachtet diese Ansprüche als verjährt. Laut Kaiser ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gescheitert. Die Causa werde wohl bis zum Höchstgericht gehen.

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