Dem in Lienz geborenen Chirurgen und dem OP-Gehilfen wurde zur Last gelegt, anstelle der tumortragenden linken die rechte Niere entfernt zu haben. Sie bekannten sich schuldig. Für den Richter war die Ursache dieses Fehlers in erster Linie ein Organisationsverschulden, das vom Gericht jedoch nicht verfolgt werden könne. Damit schloss sich der Richter der Meinung des Gutachters des ersten Verfahrens an.
WHO-Richtlinien noch nicht übernommen
So seien zu dem Zeitpunkt des Vorfalls - im November 2010 - im Klinikum Klagenfurt die WHO-Richtlinien, eine Checkliste zur Vermeidung solcher Irrtümer, noch nicht implementiert gewesen, drei Monate später jedoch in Kraft getreten, erklärte der Richter. Viele andere Krankenhäuser hätten zu diesem Zeitpunkt bereits mit diesen Standards gearbeitet, nicht jedoch das Klinikum Klagenfurt, sagte Jenny.
Spital zahlte Schmerzensgeld
Als mildernd wertete er auch die Schadensgutmachung - die Haftpflichtversicherung des Spitalerhalters hatte den Schadensfall anerkannt und Schmerzensgeld gezahlt. Darüber habe der beschuldigte Chirurg den Patienten operiert und den Tumor entfernt. Auch würden seit diesem Vorfall die zu operierenden Stellen vor dem Eingriff markiert.
Die Geldstrafe in der Höhe von 160 Tagsätzen für den Arzt und 140 Tagsätzen für den Operationsgehilfen sind mit 8.000 Euro beziehungsweise 1.400 Euro gleich hoch wie die Geldbußen der von Jenny verfügten Diversion. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.