Kärnten deckelt Einkommen von landesnahen Managern

Sollen künftig nicht mehr verdienen als der Landeshauptmann

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Anstalten und Fonds, die von dieser Regelung betroffen sind, sind etwa der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, die Kärntner Beteiligungsverwaltung, der Krankenanstalten-Betreiber Kabeg, das Landesmuseum oder das Landesarchiv. Mit der Verordnung, die mit 1. Dezember 2018 in Kraft treten soll, komme man einer Forderung des Landesrechnungshofes nach. Auf laufende Verträge hat die Verordnung keine Auswirkung.

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