Abtreibung wider Willen

26-Jährige verabreichte Schwägerin und Freundin Abtreibungs-Medikament

von Kärnten - Abtreibung wider Willen © Bild: © Corbis. All Rights Reserved.

Die Anklage lautete auf Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Betroffenen sowie auf absichtliche schwere Körperverletzung, weil aufgrund der Fehlgeburt eine Kürettage unter Narkose notwendig war. Der Verteidiger vertrat die Meinung, dass dieser Eingriff eine typische Folge der Abtreibung sei und daher nicht gesondert als absichtliche schwere Körperverletzung zu werten sei. Die Staatsanwältin hingegen will mit dem zusätzlichen Gutachten beweisen, dass eine Kürettage nicht automatisch die Folge einer Fehlgeburt sei, sondern in Zusammenhang mit der Dauer einer Schwangerschaft und der Art des Abbruchs stehe.

Fehlgeburten wegen Medikamenten-Cocktail

Die Angeklagte, die bereits Mutter einer heute dreieinhalb Jahre alten Tochter ist, hatte im Jahr 2010 zwei Fehlgeburten erlitten. Als ihre beste Freundin sowie ihre Schwägerin schwanger wurden, verabreichte sie ihnen im Jänner beziehungsweise März 2011 ein mit einem Medikament vermischtes Getränk, das einen Gebärmutterkrampf und die Abstoßung des Fötus zur Folge hat. Die Tabletten hatte sie nach ihren Fehlgeburten verschrieben bekommen.

Die Angeklagte habe den Gedanken nicht ertragen können, dass es zwei Kinder geben werde, mit denen ihres hätte aufwachsen können. Das hätte sie stets an ihren Verlust erinnert, sagte sie. Sie habe jedoch immer den Vorsatz gehabt, die Tat zu beichten, ergänzte sie.

Selbstanzeige erstattet

Der richtige Zeitpunkt war für sie gekommen, als ihre beiden Opfer wieder schwanger wurden und ihre Kinder zur Welt brachten. Im Dezember 2012 gestand sie in einem Brief den beiden Frauen ihre Tat und erstattete Selbstanzeige.

Laut psychiatrischem Gutachten liegt und lag bei der Frau keine schwere psychische Störung oder Erkrankung vor. Die Tat sei die Folge einer reaktiven Depression als Folge des Verlustes. Die Angeklagte habe ihre enttäuschte Hoffnung, ein zweites Kind zu bekommen, nicht angemessen kommunizieren können, erklärte der Sachverständige. Sie sei jedoch zu jeder Zeit zurechnungsfähig gewesen.

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