Jedes Kind braucht einen eigenen Pass:
Keine Miteintragung bei Eltern mehr erlaubt

Neue Verordnung des EU-Parlaments in Straßburg Österreich: Neuer Reisepass wurde beschlossen

Jedes Kind braucht einen eigenen Pass:
Keine Miteintragung bei Eltern mehr erlaubt © Bild:

Als Begründung für die neue Verordnung wurden Maßnahmen gegen den Kinderhandel genannt. Aufgrund der "Notwendigkeit eines großen Vertrauens in die Verarbeitung biometrischer Daten" sollen für die Sicherheit der Dokumente auch gemeinsame Sicherheits-Mindestnormen eingeführt werden. Das Verfahren zur Datenabnahme soll mit Hilfe gemeinsamer Qualitätsanforderungen und technischer Normen harmonisiert werden. Unter Berücksichtigung der erheblichen Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Überquerung der Außengrenzen durch Kinder soll die Kommission prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten.

Hoher Sicherheitsstandard
Pässe und Reisedokumente sind mit einem Speichermedium mit hohem Sicherheitsstandard versehen, das ein Gesichtsbild enthält. Die Mitgliedstaaten fügen zudem zwei Fingerabdrücke, die bei flach aufgelegten Fingern abgenommen werden, in interoperablen Formaten hinzu. Die Daten sind zu sichern, und das Speichermedium muss eine ausreichende Kapazität aufweisen und geeignet sein, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen.

In Österreich können derzeit Kinder unter zwölf Jahren im Reisepass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen werden. Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Ein eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr wird derzeit jedoch schon empfohlen. Die Kosten für den Kinderreisepass betragen 26,30 Euro.

Neuer Reisepass in Österreich Der Innenausschuss hat die Speicherung von Fingerabdrücken am Reisepass beschlossen. Eine entsprechende EU-Richtlinie muss Österreich bis Mitte 2009 umsetzen. Die Fingerabdrücke sollen nicht nur auf dem Chip des Reisepasses festgehalten, sondern lokal bei der Passbehörde gespeichert werden, um sie bei einer weiteren Antragstellung für Vergleichszwecke zur Verfügung zu haben. Allerdings sollen die Daten nach zwei Monaten gelöscht werden.

(apa/red)