Gesetz gegen Folter
tritt in Italien in Kraft

Strafen bis zu zwölf Jahren Haft vorgesehen

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Öffentliche Bedienstete wie Polizisten, die foltern und ihre Macht missbrauchen, können mit bis zu zwölf Jahren Haft bestraft werden. Das Gesetz war bereits vom Senat gebilligt worden.

Die Ausweisung von Personen in ein Land, in dem systematisch Menschenrechte missachtet werden, ist verboten. Keine Immunität darf Ausländern garantiert werden, die in einem anderen Staat oder von einem internationalen Gericht wegen Folter verurteilt wurden. Vorgesehen ist die Ausweisung von Ausländern, die in anderen Staaten wegen Folter vor Gericht standen.

Das italienische Parlament verabschiedete das Gesetz unter dem Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieses hatte Italien vor zwei Wochen erneut wegen massiver Polizeigewalt am Rande des G-8-Gipfels in Genua 2001 verurteilt. Die Straßburger Richter werteten das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten als Folter.

Der Gerichtshof hatte Italien in den vergangenen Jahren wiederholt aufgerufen, sein Strafbuch zu ändern und Folter strenger zu bestrafe. Der 2013 im Parlament eingereicht Gesetzentwurf war öfters geändert worden. Laut einigen Oppositionsparteien sei das Gesetz zu mild bei Folter, für die Polizisten verantwortlich sind.

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