Die Bundesregierung muss laut Konkordat der Ernennung des neuen Bischofs zustimmen, kann sie aber nicht verhindern. Der Heilige Stuhl ist verpflichtet, der Regierung den Namen des künftigen Würdenträgers im Voraus mitzuteilen. Aus "Gründen allgemein politischer Natur" kann die Regierung Einwände erheben, worauf jedoch ein Vermittlungsprozess in Gang gesetzt wird. Letztlich kann der Papst dennoch frei entscheiden.