Innsbrucker Bischof: Regierung stimmte Ernennung Glettlers zu

Weihe voraussichtlich am 2. Dezember - Sitz war seit Jänner 2016 vakant

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Die Bundesregierung muss laut Konkordat der Ernennung des neuen Bischofs zustimmen, kann sie aber nicht verhindern. Der Heilige Stuhl ist verpflichtet, der Regierung den Namen des künftigen Würdenträgers im Voraus mitzuteilen. Aus "Gründen allgemein politischer Natur" kann die Regierung Einwände erheben, worauf jedoch ein Vermittlungsprozess in Gang gesetzt wird. Letztlich kann der Papst dennoch frei entscheiden.

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