Immoverwalter-Angestellte erhalten 1.500 Euro Mindestlohn

KV-Abschluss: Stufenweise Anhebung

von

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Arbeitgeber der Berufsgruppe der Immobilienverwalter im Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder haben einen Anstieg der Mindestgehälter auf 1.500 Euro brutto stufenweise bis 1.1. 2019 vereinbart.

Bisher lag das Mindestgehalt bei 1.266 Euro brutto. Durch eine Umstrukturierung des Gehaltsschemas werde in drei Schritten bis 1.1. 2019 ein Mindestgehalt von 1.500 Euro in der ersten echten Verwendungsgruppe erreicht, teilten Gewerkschaft und Wirtschaftskammer am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Die Lehrlingsentschädigung beträgt 630 Euro im ersten Lehrjahr. Zusätzlich wurde vereinbart, dass auf Basis des Kollektivvertrages 22 Monate Karenzzeiten nun auch für die Entwicklung im Gehaltsschema angerechnet werden. Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.

Beide Sozialpartner zeigten sich erfreut. "Der Abschluss trägt dazu bei, die geschlechterspezifische Lücke im Einkommen zu schließen und führt zu mehr Einkommensgerechtigkeit", so Philipp Obermaier, Verhandlungsleiter der GPA-djp. Der Verhandlungsleiter der Arbeitgeber Johannes Wild erklärte, "Wir stehen zu unserer sozialen Verantwortung und einer Anhebung auf 1.500 Euro Mindestlohn in der Verwendungsgruppe II".

Kommentare