In Wäldern und in Bereichen rund um Forstgebiete ist ab sofort jegliches Feueranzünden und auch das Rauchen verboten. Die Regelung gilt bis auf Widerruf, Übertretungen können mit Strafen von bis zu 7.200 Euro geahndet werden.
In Wäldern und in Bereichen rund um Forstgebiete ist ab sofort jegliches Feueranzünden und auch das Rauchen verboten. Die Regelung gilt bis auf Widerruf, Übertretungen können mit Strafen von bis zu 7.200 Euro geahndet werden.