Die Einhaltung des Verbots wird von der Behörde kontrolliert. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist weiterhin gestattet. Man mahne aber zu besonderer Vorsicht, hieß es.
Die Einhaltung des Verbots wird von der Behörde kontrolliert. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist weiterhin gestattet. Man mahne aber zu besonderer Vorsicht, hieß es.