Gudenus-Urteil ist rechtskräftig: Ein
Jahr bedingt wegen NS-Wiederbetätigung

Ex-FP-Abgeordneter zieht alle Rechtsmittel zurück Zweifel an Existenz von Gaskammern angemeldet

Der ehemalige FP-Politiker war am 26. April zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden, weil er den Holocaust geleugnet bzw. gröblich verharmlost hatte. Konkret hatte er im April 2005 Zweifel an der Existenz von Gaskammern angemeldet und im ORF-Report etwas holprig gesagt: "Ich glaube man sollte dieses Thema ernsthaft debattieren und nicht auf eine Frage du musst es ja oder nein beantworten, sondern überprüfen wir das, ich bin der Meinung, ich fordere eine, immer wiederum eine Prüfung." Im Juni legte er im "Standard" nach: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen. So steht es auch in den Schulbüchern."

Im Prozess hatte sich Gudenus damit gerechtfertigt, dass er mit diesen Aussagen nicht die Existenz von Gaskammern generell in Zweifel gezogen habe, sondern lediglich die Existenz von Gaskammern im "Dritten Reich". Dieses reichte seiner Interpretation zufolge nur von 1933 bis 1938 und wurde mit dem Anschluss Österreichs 1938 zum "Großdeutschen Reich". Und dass es im "Großdeutschen Reich" Gaskammern gegeben habe, das sei "unbestritten", so Gudenus in seiner Aussage vor den Geschworenen. Diese folgten seiner Darstellung aber nicht und verurteilten Gudenus in beiden Anklagepunkten.

(apa/red)