Grassers Website: Ein Fall für den Staatsanwalt

Der Strafakt: Justiz und Finanz stellten fest, dass die KHG-Homepage gar nicht harmlos war.

Grassers Website: Ein Fall für den Staatsanwalt

Wo nix ist, ist nix. Und wenn nix ist, kann es auch – folgert Petra Bergauer, die Presselady von Finanzminister Karl-Heinz Grasser – „nix Neues geben“. Grassers Kabinettschef Matthias Winkler schließt sich diesem Befund voll an. „Es gibt nichts“ – im Übrigen will er auch keine Stellungnahme abgeben.

Bergauer und Winkler irren: Es gibt Neues von der KHG-Front. www.karlheinzgrasser.at, die legendäre Homepage des zunächst freiheitlichen, danach ÖVP-nahen und neuerdings FPÖ-ÖVP-nahen Finanzministers, steht im Zentrum intensiver Untersuchungen.

Staatsanwaltschaft & Finanz. Unter der Aktenzahl 51 St72/03 hat der zuständige Referent Staatsanwalt Michael Klackl gerichtliche Vorerhebungen „wegen § 33 FinStrfG“ (vorsätzliche Abgabenkürzung laut Finanzstrafgesetz) eingeleitet.

Zuständiger Untersuchungsrichter ist der 33-jährige DI MMag. Michael Tolstiuk, in dessen Abteilung die Strafsache mit der Aktenzahl 245 UR 398/03g beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig ist.

Der mittlerweile recht umfangreiche Akt ist, weil es sich um ein „Verfahren von öffentlichem Interesse“ handelt, berichtspflichtig. Das bedeutet, dass alle Verfahrensschritte
mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium abgestimmt werden müssen. Alle Behördeninstanzen sind daher über den Stand des Strafverfahrens informiert.

Einziger Beschuldigter in der Causa ist Mag. Matthias Winkler, einstiger Pressesprecher und nunmehriger Kabinettschef des Finanzministers.

In gleicher Causa ist parallel zur Justiz auch ein einschlägiges Verfahren beim zuständigen Finanzamt Wien 5 anhängig.

Untreueverdacht. Nach dem Stand der Erhebungen ist nicht auszuschließen, mehr noch: ist es sogar wahrscheinlich, dass der Verdacht in Richtung Untreue im Sinne des Paragrafen 153 Strafgesetzbuch ausgedehnt und untersucht wird.

Karl-Heinz Grasser, der einzige Nutznießer der Website www.karlheinzgrasser.at, scheint derzeit in den laufenden Verfahren von Finanz und Justiz nicht auf. Noch nicht. Mittlerweile wird nämlich von den Strafjuristen darüber nachgedacht, das Strafverfahren auch auf Grasser auszudehnen. Zumal er der einzige Nutznießer der Website war und daher nicht auszuschließen ist, dass ein Anstiftungstatbestand vorliegt.

„Minister Nimmersatt“. Tatsache ist, dass sich mit Grassers Homepage, seinem Sozialfonds, den vergebenen Beratungsaufträgen, dem Verkauf von Bundeswohnungen etc. im Vorjahr ein parlamentarischer Rechnungshofunterausschuss beschäftigte, der in der Vorwoche seine Tätigkeit abschloss. Von der Regierung bekam Grasser einen Persilschein ausgestellt, für SPÖ und Grüne hatte sich Grasser die Bezeichnung „Minister Nimmersatt“ redlich verdient. Tatsache ist weiters, dass die Grasser-Homepage vom „Verein zur Förderung der New Economy“ herausgebracht wurde, dessen Obmann der nunmehr von Justiz und Finanz beschuldigte Matthias Winkler ist. Ein Jurist dazu: „Winkler ist Grassers Bauernopfer. Als Vereinsobmann bleibt Winkler formalrechtlich hängen, während Grasser versucht, mit reiner Weste aus dem Strafverfahren auszusteigen.“

Die ganze Story lesen Sie im neuen NEWS
PLUS: Warum ein KHG-Mitarbeiter von der Justiz geprüft wird