Grasser unschuldig? Staats- anwalt stoppt Ermittlungen!

Minister wurde verbotene Geschenkannahme vorgeworfen NEWS enthüllt: Finanzamt stellt Verein New Economy einen Steuer-Persilschein aus

In ihrem Vorhabensbericht schlägt die Staatsanwaltschaft Wien die Einstellung sämtlicher gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhobener Vorwürfe vor, sagte der Sprecher von Justizminister Dieter Böhmdorfer, Michael Schön, am Mittwoch gegenüber der APA. Auch die Oberstaatsanwaltschaft sei dieser Ansicht, das Justizministerium habe die Vorgangsweise nun bewilligt.

Für die Vorwürfe der Geschenkannahme, des Insiderwissens, der Vortragstätigkeit und der Veruntreuung der Spendengelder (Sozialfonds) bedeute dies nun, dass die Ermittlungen sofort eingestellt werden können. Was den Vorwurf der Steuerhinterziehung rund um die Grasser-Homepage betrifft, muss die Staatsanwaltschaft nun einen Antrag an die Ratskammer - ein gerichtliches Organ - auf Einstellung des Verfahrens stellen.

Der Grund, warum es kein finanzstrafrechtliches Verfahren geben wird: die Wertgrenze für ein Finanzstrafverfahren von 75.000 Euro an Steuerpflicht werde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bei weitem nicht erreicht, so Schön. Der "höchstmögliche Wert der Zuwendung" (den die Homepage für Grasser haben könnte) wird demnach nur auf 50.000 Euro geschätzt. Die theoretische Steuerpflicht wäre freilich nur ein Teil dieser 50.000 Euro.

Weiter aufrecht bleiben die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grassers Kabinettschef Matthias Winkler und den Verein New Economy. Und auch die Frage, ob der Verein Steuern abliefern hätte müssen, ist noch nicht ganz ausgestanden. NEWS berichtet zwar, dass das zuständige Finanzamt keine Steuerpflicht festgestellt hatte, anhängig ist jedoch weiterhin die Prüfung durch den Rechnungshof.

Die Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Theo Öhlinger hatten bereits vor einer Woche daran gezweifelt, dass in der Causa Grasser rechtswidriges Verhalten nachweisbar sein würde. Strafrechtlich werde der Vorwurf der Geschenkannahme Grasser "wohl eher nicht relevant sein", vermutete Mayer - und behielt mit dieser Einschätzung offenbar Recht. Öhlinger meinte, die Angelegenheit bewege sich "in einem Graubereich, der nicht mehr als exakt rechtswidrig fassbar ist". Ungeachtet dessen befürworteten die Verfassungsrechtler die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungs-Ausschusses. (APA/red)