Gnadengesuch von deutschem Ex-SS-Mann Gröning abgelehnt

96-Jähriger soll nun zügig Haft antreten

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Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das deutsche Verfassungsgericht abgewiesen.

Der 96-Jährige hat laut AFP noch die Möglichkeit, sich mit seinem Gnadengesuch an Landesjustizministerin Barbara Havliza (CDU) zu wenden. Es wäre die letzte Möglichkeit für ihn, der Haft zu entgehen.

Gröning hatte im Vernichtungslager Auschwitz unter anderem Geld der Verschleppten gezählt und weitergeleitet. Männer wie er kamen in Deutschland erst Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg vor Gericht. Denn in der Nachkriegszeit war zunächst nur KZ-Personal angeklagt worden, das Befehlsgewalt hatte oder dem konkrete Gewalttaten vorgeworfen wurden. Nach heutiger deutscher Rechtsauffassung machte sich hingegen jeder strafbar, der durch seinen Dienst in einem Vernichtungslager die nationalsozialistische Mordmaschinerie irgendwie am Laufen hielt.

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