Gericht verhängte 20.000 Euro
Strafe gegen Uber in Wien

Wegen Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung

von

Von Uber gab es zunächst noch keine Stellungnahme zu der verhängten Geldstrafe. Das Bestellen von Uber-Mietwagen via App war jedoch am Dienstagabend ohne Einschränkungen weiterhin möglich. Ende April hatte Taxi 40100 am Wiener Handelsgericht die Einstweilige Verfügung erwirkt. Uber stellte seine Dienste in Wien daraufhin vorübergehend ein. Zwei Tage später war Uber - nach einer Systemumstellung, wie das Unternehmen betonte - wieder verfügbar.

"Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen", erklärte der Anwalt von Taxi 40100, Dieter Heine, am Dienstagabend in einer Aussendung. Uber könnten weitere Strafen drohen: "Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet", so Heine. Uber habe sich "einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert".

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite. Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im April hatten rund 1.000 Taxifahrer gegen die Konkurrenz durch Fahrdienstanbieter wie Uber und Taxify protestiert.

Kommentare