Gericht erlaubt Walnussbäumen
Abwerfen von Nüssen im Herbst

Pech, wenn Auto getroffen wird

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Die Frau wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. "Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen", heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert.

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