2016 bei Gerichten rund 230.000 gefährliche Gegenstände abgenommen

Darunter auch 435 Schusswaffen

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"Nach früheren Angriffen auf Justizpersonal in Gerichten haben wir in den vergangenen zwei Jahren 13,7 Millionen Euro in Sicherheitspersonal investiert und die Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaften bundesweit mit Zugangskontrollen ausgestattet", sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Die steigende Zahl der sichergestellten Gegenstände bestätige, dass diese Sicherheitsmaßnahmen absolut notwendig sind und die Kontrollen gut funktionieren.

Während die Zahl der abgenommenen Gegenstände um acht Prozent gegenüber 2015 zugenommen hat, hat sich jene der Schusswaffen um 15 Prozent reduziert. Sicherheitsorgane wie Polizisten müssen ihre Pistolen übrigens nicht abgeben. Die 435 Schusswaffen stammten daher von Dritten. Unzulässige Objekte werden verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes - wenn nicht das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen dagegen sprechen - wieder ausgehändigt.

Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, werden laufend Qualitätskontrollen wie halbjährliche "Mystery Checks" und regelmäßige Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt. Daneben bilden sich auch die Justizbediensteten weiter, etwa durch Brandschutzübungen, Deeskalationsschulungen sowie das Proben einer Gebäudeevakuierung.

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