Gastro-Konzept: Wiener Grüne lehnen Einschränkungen für Märkte ab

Eigenes Konzept präsentiert - Für Maresch sogar mehr Verabreichungsplätze denkbar

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Maresch machte im Gespräch mit Journalisten am Donnerstag keinen Hehl daraus, dass er von dem Vorstoß überrascht worden ist. Dieser sei mit den Grünen nicht abgesprochen worden. Maresch warnte: "Das würde den Tod der Märkte bedeuten." Lediglich in Ausnahmefällen könne so eine Einschränkung sinnvoll sein. Orte wie etwa der Meidlinger Markt würden durch die zusätzlichen Gastro-Möglichkeiten jedoch belebt.

Die neue Regelung ist seit 1. Juli in Kraft, wobei in bestehende Verträge nicht eingegriffen wird. Gleichzeitig gibt es mit der SPÖ Verhandlungen zu einer neuen Marktordnung, wie der Grün-Politiker berichtete. Darum sei der Schritt wohl etwas "voreilig" gesetzt worden. Zuletzt hat auch die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) auf die laufenden Gespräche verwiesen. Die Verordnung wäre nur, so hieß es im Rathaus, eine "Notbremse" gewesen, da es hier zu einem Wildwuchs gekommen sei.

Die Grünen werden jedenfalls einem generellen Verbot von Verabreichungsplätzen für Lebensmittelhändler nicht zustimmen, stellte Maresch klar. Er kann sich sogar eine Ausweitung vorstellen. Zu den zuletzt erlaubten acht Indoor-Plätzen sollte man etwa auch kleine Schanigärten genehmigen, befindet er. Diese sollten nach dem Verbrauchsabgabengesetz geregelt sein.

Maresch empfiehlt jedoch auch, dass Märkte individuell behandelt werden sollen. Für kleinere seien die Imbiss-Bereiche wichtiger, andere - wie etwa der Naschmarkt - würden ohnehin durch Lokale mit regulärer Gastro-Konzession ausreichend versorgt sein. Gleichzeitig schlug der Grün-Gemeinderat vor, auch die Regeln für die Verabreichung zu lockern. Derzeit dürfe etwa auf einem Marktstand Bier, aber kein Wein ausgeschenkt werden, berichtete er.

Die Wiener Grünen sprechen sich zudem dafür aus, längere Öffnungszeiten auf Märkten zu erlauben. Diese sollten jenen im Handel angepasst werden, forderte Maresch. Standler könnten dann etwa von Montag bis Freitag bis um 21.00 Uhr offenhalten. Auch sollte kulturelle Nutzung oder etwa der Verkauf von Blumen oder Altwaren gestattet werden.

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