Ganztagsschule: Neue
Hürde für Freie Schulen

NEOS-Kritik an "Aushungern"

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Hauptgesichtspunkt der Gesetzesnovelle, die bereits im Budgetausschuss des Nationalrats beschlossen und im Unterrichtsausschuss diskutiert wurde, ist die Streckung der Mittel für den Ganztagsschulausbau. Die dafür bestimmten 750 Mio. Euro sollen nach Plänen der Regierung nicht wie ursprünglich geplant bis 2025 ausgegeben werden, sondern erst bis 2032. Gleichzeitig wird aber auch die Anspruchsberechtigung geändert.

Neben öffentlichen Pflichtschulen konnten bisher auch "mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete allgemein bildende Pflichtschulen" gefördert werden. Das beinhaltet grundsätzlich sämtliche Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Künftig sollen dagegen nur mehr "mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete ganztägige Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung" Mittel bekommen können. Das schließt solche Schulen aus, die keine klassischen Volksschulen oder Neuen Mittelschulen sind, weil Kinder etwa über mehrere Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden - also etwa manche Waldorfschulen oder Montessorischulen.

Kritik daran kommt von den NEOS. "Durch diese Änderung der Formulierung werden Freie Schulen einmal mehr durch die Hintertür von Förderungen ausgeschlossen und sukzessive ausgehungert", so Klubobmann Matthias Strolz zur APA. Dazu komme, dass das Gesetz "klammheimlich" geändert werden solle: "Wenn, dann soll sich ein Bundesminister Faßmann und ein Kanzler Kurz hinstellen und deutlich sagen: 'Wir wollen keine Freien Schulen. Innovative pädagogische Konzepte, die mit viel Herzblut der Pädagoginnen und Pädagogen und mit unglaublichem Engagement der Eltern entwickelt und getragen werden, halten wir für nicht förderungswürdig.'"

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