Fluchsteuerstreit ist geschlichtet: TKK legt Gebühr jetzt endgültig bei 19 Euro fest

Verärgerte Kunden können die Differenz nun rückfordern Zwischen Betreibern verrechnete Gebühr noch offen

Für Kunden, die bereits in den vergangenen Wochen den Betreiber gewechselt und eine "Fluchtsteuer" von 39 Euro bezahlt haben, würden derzeit "Kulanzlösungen" sowie die Rückerstattung der Differenz in bar überlegt, hieß es bei One und T-Mobile Austria auf APA-Anfrage. Die Mobilkom sieht hingegen keine Veranlassung, die Differenz rückzuerstatten, zumal die Ummeldgebühr anfangs nicht reguliert war: "Wir werden nichts zurückzahlen", sagte Mobilkom-Sprecherin Ursula Novotny.

Rückforderungen denkbar
Eine Rückforderung sei natürlich denkbar, meinte die Sprecherin der Rundfunk- und Regulierungsbehörde RTR dazu. Der Differenzbetrag sollte schriftlich vom Betreiber eingefordert werden. Sollte der Betreiber die Differenz nicht freiwillig begleichen, könne der Rechtsweg bestritten werden oder die Schlichtungsstelle in der RTR damit befasst werden. Die Rechnung müsse aber in jedem Fall vorher schriftlich beim Betreiber beeinsprucht werden, zumal bereits anerkannte Rechnungen nicht mehr Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sein können, rät die RTR.

Betreiber-Gebühr in Diskussion
Noch offen und Gegenstand von laufenden Verhandlungen ist hingegen, welchen Betrag sich die Betreiber untereinander für die Rufnummernportierung verrechnen, hieß es aus der Branche auf APA-Anfrage. Lag die diskutierte Bandbreite für diese Gebühr noch vor Wochen zwischen 0 und 100 Euro, wird nun eine Gebühr von bis zu 30 Euro diskutiert, die der aufnehmende an den abgebenden Betreiber zahlen muss.

Mobilkom- T-Mobile und One wollten 39 Euro
Mobilkom, T-Mobile Austria und One hatten nach der Einführung der Rufnummernmitnahme Mitte Oktober 2004 von wechselnden Handykunden eine Ummeldegebühr in der Höhe von 39 Euro (inklusive NÜV-Info) verlangt, während die Portierung bei tele.ring und Hutchison ("3") gratis war. Der Telekom-Regulator, der 35 Euro für zu hoch hielt, hatte daher ein Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet, das mit dem gestrigen Urteil beendet wurde.

Einstweilige Verfügung
Parallel dazu hatte Hutchison ("3") gegen T-Mobile Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der zweitgrößte Betreiber zuletzt nur mehr 12 Euro Abmeldegebühr verlangen durfte. Diese Verfügung ist auch der Grund, warum T-Mobile vorerst weiterhin 12 Euro statt die von der TKK festgelegten 19 Euro Ummeldegebühr verlangt. Die Gebühr werde auf 19 Euro geändert, wenn die Angelegenheit entweder bilateral mit Hutchison oder auf dem Rechtsweg geklärt sei, sagte T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck zur APA.

Verfahren beim Handelsgericht
Auch tele.ring hatte gegen die Mobilkom ein Verfahren beim Handelsgericht Wien wegen überhöhter Abmeldegebühr angestrengt, worauf das Handelsgericht Wien auch der Mobilkom eine Gebührensenkung verordnete. Seit einigen Tagen verlangte die Mobilkom daher laut Novotny 29 Euro Ummeldegebühr, die aber nach Erhalt des TKK-Bescheids voraussichtlich auf 19 Euro gesenkt wird. One verlangt hingegen ab sofort 19 Euro Ummeldegebühr, hieß es in einer Pressemitteilung.

Über 20.000 portierte Nummern
Seit der Einführung der Rufnummernmitnahme per Mitte Oktober 2004 sind in Österreich rund 7.000 Kunden bzw. 20.263 Handy-Rufnummern inklusive Vorwahl (Rufnummern, Mailboxnummern, Daten- und Faxnummern) portiert worden. Die meisten Kunden gewonnen haben dabei tele.ring und Hutchison ("3"), die meisten Kunden verloren haben die Mobilkom Austria und One. (apa)