Fixgehalt bis Ende 2007: Etappensieg von Toni Polster im Rechtsstreit gegen Austria

Arbeitsgericht erklärt Entlassung für rechtswidrig "Eine Sauerei": Kommt Klage gegen Hausverbot?

Polster-Anwalt Ernst Ploil bezeichnete das Urteil von Richter Andreas Stöckl als "das Erwartete, aber nicht das Erhoffte". "Inhaltlich ist das Urteil sehr erfreulich", meinte Ploil, der für Polster auch dessen entgangene Provisionen eingeklagt hatte. Diesem Begehren wurde allerdings nicht stattgegeben, wofür das Gericht laut Ploil folgende Gründe angab: Bis zur Zeit der Entlassung seien keine Provisionen angefallen und danach würden Polster laut gerichtlicher Beurteilung des Wortlauts des Vertrages keine mehr zustehen.

Ob Polster weiter auf Provisionen pocht, steht noch nicht fest, ganz sicher wird Ploil seinem prominenten Mandanten allerdings zu einem schärferen Vorgehen in der Causa "Hausverbot" raten. "Dieses Hausverbot ist eine Sauerei", erwägt Ploil eine diesbezügliche Klage gegen die Austria, könnte sich aber auch ein rechtliches Vorgehen des Abo-Senders "Premiere" vorstellen, der bei Heimspielen der Violetten zur Zeit auf seinen Experten Polster verzichten muss. "Das läuft auf ein Berufsverbot hinaus", meint der Polster-Anwalt.

Austria-Manager Markus Kraetschmer wollte sich noch nicht zur weiteren Vorgangsweise der Favoritner äußern. "Das Urteil ist sehr umfangreich und wird zur Zeit von den zuständigen Juristen eingesehen", erklärte Kraetschmer und fügte hinzu: "In den nächsten Tagen werden wir entscheiden. Zur Zeit kann ich nur sagen, dass wir bezüglich allfälliger weiterer Schritte alle Fristen einhalten werden."

(apa/red)