Finanzberater informieren oft unzureichend über Provision

von Finanzberater informieren oft unzureichend über Provision © Bild: APA/APA/dpa/Armin Weigel

Arbeiterkammer fordert mehr Kostentransparenz bei Geldanlageprodukten

Eine Erhebung der Arbeiterkammer (AK) hat gezeigt, dass mehr als zwei Drittel der Finanzberater nicht zufriedenstellend oder nur oberflächlich Auskunft über ihre Vergütung geben. Im Rahmen von Beratungsgesprächen wurde bei Banken, Versicherern, Vermögensberatern und Versicherungsvermittlern nach der Provision gefragt, die sie für die Vermittlung von Geldanlagen erhalten. In 30 Prozent der Fälle wurde die Vergütung sehr gut erklärt, am besten schnitten Vermögensberater ab.

Für die Erhebung schickte die AK Testkäuferinnen und -käufer im Zeitraum von Mai bis Oktober 2023 in Wien und Niederösterreich zu Beratungsgesprächen für Investmentfonds und fondsgebundene Lebensversicherungen. Zu veranlagen war ein Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Die Testerinnen und Tester fragten im Gespräch explizit: "Welche Vergütung erhalten Sie für die Beratung bzw. Vermittlung? Was erhalten Sie an Provision/Honorar?". Am besten gaben dabei Vermögensberaterinnen Auskunft, knapp die Hälfte bekam die Note "sehr gut". Mit erheblichem Abstand dahinter lagen Versicherungsvermittler (33 Prozent mit "sehr gut") und Banken (27 Prozent). Bei Versicherungsunternehmen wurde nur in jedem fünften Fall (21 Prozent) sehr gut informiert.

Über alle Vertriebskanäle hinweg haben 30 Prozent "sehr gut" über ihre Provision informiert, bei 31 Prozent war die Information "oberflächlich", 39 Prozent gaben "nicht zufriedenstellend" oder falsch/irreführend Auskunft. In den meisten Fällen erfolgte die Information mündlich. Insgesamt gab es 89 Gespräche, davon 20 mit Bankinstituten, 25 mit Versicherungen, 23 mit Vermögensberaterinnen und 23 mit Versicherungsvermittlern.

Die Erhebung zeige, "dass sehr häufig unzureichende Informationen über die konkreten Kosten der Vermittlung an Konsument:innen abgegeben werden", schrieb die AK in ihrem Bericht. Auffallend sei außerdem, dass Auskünfte zur Vergütung hauptsächlich mündlich gegeben wurden und damit später nicht nachvollziehbar seien.

Bei der Vergütung wird zwischen Provision und Honorar unterschieden. Die Provision kommt bei erfolgreicher Vermittlung zumeist von dritter Seite, im Regelfall zahlt ein Produktemittent, etwa eine Versicherungsgesellschaft oder eine Kapitalanlagegesellschaft, direkt an die Vermittlerin. Hier gibt es den sogenannten gezillmerten Tarif, bei dem die Provision auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit verteilt wird, und den ungezillmerten Tarif, der eine Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit eines Vertrages vorsieht. Weiter verbreitet sind gezillmerte Produkte.

Wird ein Honorar zwischen dem Vermittler des Anlageproduktes und der Konsumentin vereinbart, erfolge die Vergütung für die Beratung und Vermittlung durch den Käufer direkt. Das Honorar sollte laut AK eigentlich anstelle der Provision eingehoben werden und so eine gewisse Unabhängigkeit der Beratung gewährleisten, in den meisten Fällen werde es aber zusätzlich zu den Vergütungen der Fondsgesellschaften verrechnet. Honorarberatungsmodelle seien im Konsumentenbereich außerdem eher die Ausnahme.

In einer weiteren Erhebung hat die AK gemeinsam mit dem Finanztech-Startup fynup die verschiedenen Vergütungsmodelle miteinander verglichen. Die Berechnungen hätten demnach ergeben, dass aufwandsbasierte Honorarmodelle (mit provisionsfreien Versicherungspolizzen) Konsumentinnen und Konsumenten monetäre Vorteile bei Rückkaufswerten und Ablaufleistungen gegenüber gezillmerten und ungezillmerten Polizzen bieten könnten. Vermögensabhängige Honorarberatungsmodelle, bei denen das Honorar einem Prozentsatz vom aktuellen Depot- bzw. Portfoliowert entspricht, hätten gegenüber provisionsbasierten Tarifen hingegen keine Ertrags- bzw. Kostenvorteile.

Die AK fordert angesichts der Ergebnisse mehr Kostentransparenz, etwa indem Kunden Gewinne und Verluste im Zeitverlauf verpflichtend erläutert werden. Weiters solle die Honorarberatung gefördert werden. Um Kundinnen einen besseren Überblick zu geben, sollen in der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten gesetzlich verpflichtend verschiedene Vergütungsmodelle vorgelegt werden. Konkret will die AK, dass Informationen zu den Kosten des Vertrages in Euro aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Kommission habe das Problem zwar erkannt, die in der im Mai 2023 vorgelegten EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehenen Bestimmungen seien aber zu kompliziert und nicht nachvollziehbar, so die AK.