Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung für geständigen Schweizer Spion

Urteil nach Absprache zwischen Prozessbeteiligten im Gegenzug für Geständnis

von

Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Prozessbeteiligten über eine Bewährungsstrafe im Gegenzug für ein Geständnis vorausgegangen. M. hatte gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf sogenannter Steuer-CDs in der Schweiz beteiligt waren. Den Vorwurf, eine Quelle in der deutschen Finanzverwaltung platziert zu haben, konnte die Bundesanwaltschaft nicht nachweisen.

M. gab zu, vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes insgesamt 13.000 Euro und 15.000 Franken für Spionage erhalten zu haben. Außerdem habe er insgesamt rund 70.000 Euro an den Inhaber einer Frankfurter Sicherheitsfirma weitergeleitet.

Die deutsche Bundesanwaltschaft forderte im Prozess eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldauflage von 40.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. 40.000 Euro wurden laut Verteidigung bei Gericht hinterlegt.

Kommentare