Ex-Spitzenbeamter aus Kärnten leugnet
KZ Mauthausen: Staatsanwaltschaft prüft

Affäre ausgeweitet: Auch Brief an Slowenen-Zeitung Mauthausen "für touristische Zwecke errichtet"

In der jüngsten Ausgabe der Kärntner Kirchenzeitung "Der Sonntag" war vergangene Woche ein Leserbrief erschienen, in dem der Verfasser meint, Religionslehrer sollten "andere Prioritäten setzen als Mauthausen-Besuche zu organisieren und unserer Schuljugend Einrichtungen zeigen zu lassen, die nachweislich erst nach dem Zweiten Weltkrieg für touristische Zwecke errichtet wurden". Der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Dietmar Pacheiner, bestätigte gegenüber der APA, dass die Anklagebehörde aktiv geworden sei, eine Entscheidung sei aber nicht mehr vor Weihnachten zu erwarten.

Lorber, der in Klagenfurt auch als Pfarrgemeinderat tätig ist, hat der Zeitung "Nedelja" am 28. Juli einen "Offenen Brief" übermittelt, welcher der APA vorliegt. Darin heißt es unter anderem: "Es steht aber seit 1948 fest, dass in Mauthausen keine Gaskammer in Betrieb war." Lorber bezieht sich dabei auf das so genannte Müller-Dokument, das von Rechtsradikalen immer wieder herangezogen wird. Bezug nehmend auf eine andere Quelle schreibt Lorber, darin werde klar gestellt, "dass innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches in KZ-Lagern keine Menschen durch Gas vernichtet wurden".

Über Mauthausen schreibt Lorber weiters in einem Postskriptum: "Was ein Direktor Kelih (Leiter des slowenischen Schülerheimes Klagenfurt, Anm.) offensichtlich nicht wusste, die im KZ Mauthausen gezeigte so genannte Gaskammer zur angeblichen Menschenvernichtung, an welcher man bisher Millionen von Besuchern vorbeischleuste, wurde dem Vernehmen nach erst nach 1945 für touristische Zwecke (Placebo-Gaskammer) errichtet. Vermeintliche Zeugen, die das Gegenteil behaupten, haben daher nachweislich falsch ausgesagt und das müsste wohl auch im Verfahren gegen Gudenus herauskommen!"

Der Rat der Kärntner Slowenen, der Zentralverband der slowenischen Organisationen Kärntens, der Verband der Slowenischen Ausgesiedelten, der Verband der Kärntner Partisanen und das Mauthausen Komitee Österreichs haben deshalb der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine ergänzende Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz übermittelt. In einer gemeinsamen Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass in diesem Schreiben "die Leugnung der NS-Verbrechen durch Lorber noch deutlicher zum Ausdruck kommt" und die Staatsanwaltschaft es daher in die Untersuchungen mit einbeziehen sollte. (apa)