Ex-Freundin mit Stanley-Messer attackiert - 15 Jahre Haft

Schuldspruch wegen versuchten Mordes - Verunstaltung des Opfers erschwerend gewertet

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Fakten - Ex-Freundin mit Stanley-Messer attackiert - 15 Jahre Haft

Bei der Strafbemessung wurde die Verunstaltung des Opfers als besonderer Erschwerungsgrund gewertet. Der Täter hatte der mittlerweile 30 Jahre alten Frau eine tiefe, 13 Zentimeter lange Schnittwunde von der Stirn über die rechte Augenhöhle bis zur Wange zugefügt. Die Narbe wurde vom Gerichtsmediziner Wolfgang Denk als schwere Dauerfolge qualifiziert. Die gebürtige Rumänin bekam vom Gericht (Vorsitz: Eva Brandstetter) knapp 37.000 Euro an Krankenhauskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang zugesprochen.

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