Eurofighter-Einsatz wegen Heißluftballon:
Kunststudenten flattern Anzeigen ins Haus

Linz: Wegen fehlender Genehmigung für Luftfahrzeug Eurofighter-Einsatz: Objekt am Radar nicht erkennbar

Eurofighter-Einsatz wegen Heißluftballon:
Kunststudenten flattern Anzeigen ins Haus

Die Exekutive wird nach Abschluss der Ermittlungen den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft und an den Magistrat Linz übermitteln. Die Justiz wird zu befinden haben, ob sie Anklage wegen fahrlässiger Gemeingefährdung erheben wird. Die Bezirksverwaltungsbehörde muss entscheiden, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten ist, wenn für den Start des Fluggerätes keine Genehmigung vorlag beziehungsweise nach dem unbeabsichtigten Abheben keine Verständigung der für die Luftraumkontrolle zuständigen Stellen erfolgte.

Keine Sanktionen drohen dem Studenten vom Bundesheer. Dieses hat bereits dezidiert erklärt, ihm den Eurofighter-Einsatz nicht in Rechnung zu stellen. Denn die Luftraumüberwachung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, so Oberst Michael Bauer vom Verteidigungsministerium.

"Zeppelin" entdeckte Luftballon
Das zehnmal 40 Meter große Fluggerät war am am 7. Mai von Linz-Urfahr aufgestiegen und in Richtung Flughafen Hörsching getrieben, wo man noch von einer Gefahr für die Luftfahrt ausging. Auf dem Radar war das Fluggerät nicht sichtbar. Ein Polizeihubschrauber entdeckte den "Zeppelin" in einer Höhe von rund 3.000 Metern. Die Austro Control koordinierte sich daraufhin mit dem Bundesheer. Drei Eurofighter stiegen auf und orteten das Fluggerät in einer Höhe von 14.500 Metern, südlich von Graz.

Der Einsatz der Abfangjäger beschränkte sich auf die Beobachtung des Luftraums. Die Piloten der Eurofighter, die das fliegende Objekt abwechselnd begleiteten, gaben die Daten über Höhe und Flugrichtung an die Austro Control weiter. Es verließ den österreichischen Luftraum in Richtung Slowenien und wurde später noch einmal über Griechenland gesichtet.

(apa/red)