EU-Haftbefehl: Ministerrat hat Gesetz beschlossen

Auslieferungsverfahren soll vereinfacht werden

Wie Vizekanzler Hubert Gorbach (F) im Pressefoyer erläuterte, sei damit künftig praktisch ausgeschlossen, dass Österreicher gegen den Willen österreichischer Behörden an einen anderen Staat ausgeliefert werden. Ein im Ausland rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilter österreichischer Staatsbürger brauche auch künftig nicht befürchten, ins Ausland ausgeliefert zu werden, um dort die Strafe zu verbüßen, da diese nur in Österreich vollzogen werden darf.

Bezüglich der Auslieferung von Österreichern wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung stellt das Justizministerium fest: Auch eine Auslieferung eines österreichischen Staatsbürgers, gegen den im Inland wegen des Deliktes ermittelt wurde, wegen dessen er ausgeliefert werden soll, werde es in Zukunft weiterhin nicht geben. Und zwar gleichgültig, mit welchem Ergebnis (Einstellung, Freispruch oder Verurteilung) diese Ermittlungen beendet wurden.

(APA/red)