Eis-Witwe sitzt in 2er-Zelle

Verdächtige in Kellerleichen-Causa wurde verlegt

von
  • Bild 1 von 57

    Die Doppelmordverdächtige Estibaliz C. muss sich am Landesgericht in Wien verantworten.

  • Bild 2 von 57 © Bild: NEWS/Marcus Deak
    Die gebürtige Spanierin wird verdächtigt ihren Ex-Mann und ihren Ex-Freund erschossen, zerstückelt und im Keller einbetoniert zu haben. (im Bild: Erinnerung aus dem Familienalbum der Familie C.)

Wann seitens der Anklagebehörde ein neuerlicher Versuch gestartet wird, die Verdächtige zu den inkriminierten Bluttaten zu vernehmen, konnte der Behördensprecher nicht sagen. Die zuständige Staatsanwältin Petra Freh hatte Goidsargi E. C. erstmals am Dienstag von Angesicht zu Angesicht mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen konfrontiert. Die Verdächtige machte dabei von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ihr Rechtsvertreter ist nicht gewillt, zu allfälligen weiteren Befragungen Stellung zu beziehen, wie er avisierte: "Über deren Ablauf und Inhalt werden keine Detailangaben gemacht, um eine Beeinflussung der strafrechtlichen Ermittlungen zu vermeiden."

In Zwei-Personen-Zelle
Die 32-Jährige befindet sich seit vergangenem Samstag im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft. Mittlerweile wurde sie in eine Zwei-Personen-Zelle verlegt. Sie verstehe sich mit der zweiten Insassin "gut", gab ihr Verteidiger bekannt.

Machac und sein Kollege Heinz-Dietmar Schimanko, der Goidsargi E. C. medienrechtlich vertritt, mahnten eine objektive, neutrale und wahrheitsgemäße Berichterstattung ein und appellierten an die Medien, die "Lösung der Schuldfrage" den Gerichten zu überlassen: "Zur Wahrung der Grundsätze des fairen Verfahrens, wozu auch die Unschuldsvermutung zählt, und der Persönlichkeitsrechte, die auch eine unter strafrechtlichem Verdacht stehende Person unverändert hat, ist jede mediale Äußerung oder nachteilige Schlussfolgerung zur Schuldfrage unzulässig."

Schritte gegen Medien
Schimanko hat bereits rechtliche Schritte gegen mehrere Medieninhaber eingeleitet, die seiner Ansicht nach das Recht seiner Mandantin auf Schutz vor einer identifizierenden Berichterstattung sowie die für die Verdächtige geltende Unschuldsvermutung verletzt haben. Der Medienrecht-Spezialist beklagt in diesem Zusammenhang "bestimmte Boulevardprintmedien, gegen die gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, weil sie unwahr, einseitig, reißerisch ohne Rücksicht auf ihre Verpflichtung zur Wahrung der Unschuldsvermutung oder ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte Betroffener berichten. Es besteht der Eindruck, dass diese ihre publizistische Macht missbrauchen, um in Profitgier ihre Auflage zu steigern". Laut Schimanko sind derzeit bei insgesamt drei Gerichten 17 Anträge nach dem Mediengesetz anhängig.