Eklat um Fritz Kleiner im BAWAG-Prozess:
"Werden schon sehen, wer zuletzt lacht"

Gutachter ließ sich von Helmut Elsner provozieren Befangenheitsantrag gegen den Gutachter abgelehnt

Im BAWAG-Prozess ist es zu einem Eklat um Gutachter Fritz Kleiner gekommen. Als der Sachverständige zum lachenden Angeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner sagte, "wir werden schon sehen, wer zuletzt lacht", sah Elsners Verteidiger Wolfgang Schubert die Unvoreingenommenheit des Gutachters nicht mehr gegeben und stellte einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit. Fünf weitere Anwälte schlossen sich dem Antrag an. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner lehnte den Antrag ab, Gutachter Kleiner bleibt im Amt.

Eklat um Fritz Kleiner im BAWAG-Prozess:
"Werden schon sehen, wer zuletzt lacht"

Die Äußerung des Gutachters sei zwar "ungebührlich" gewesen, aber durch Elsners Verhalten provoziert, meinte die Richterin nach kurzer Beratung des Senats. "Es war eine Provokation, aus der Situation heraus kann man diese Bemerkung verstehen", verteidigte Bandion-Ortner den Sachverständigen. Sein Gutachten über die Handelstätigkeit von Wolfgang Flöttl und die Geschäfte mit der BAWAG deute jedenfalls nicht auf eine Parteilichkeit hin, zeigte sich die Richterin überzeugt.

Satz sei in "aufgeschaukelter" Situation gefallen
Kleiner hatte sich zuvor verteidigt, Elsner habe zu seinen Ausführungen gesagt, "das ist ein Witz" und habe gelacht. Daraufhin habe er geantwortet, "es ist gut, dass Sie lachen können" und dann die inkriminierte Bemerkung geäußert. Der Satz sei in einer "aufgeschaukelten" Situation gefallen, er bestreite ihn nicht aber halte sich jedenfalls weiterhin für unbefangen. Auch Staatsanwalt Georg Krakow zweifelt trotz der "unangemessenen Äußerung" nicht an der Unbefangenheit des Gutachters, Elsner habe zuvor den Sachverständigen "angeschnauzt".

Anderer Ansicht waren hingegen die Anwälte der Angeklagten Johann Zwettler, Hubert Kreuch, Robert Reiter, Peter Nakowitz und Josef Schwarzecker. Sie unterstützten den Antrag von Elsners Anwalt. Die Verteidigerin von Kreuch, Elisabeth Rech, hatte das Gericht zuvor auf die umstrittene Äußerung des Sachverständigen überhaupt erst aufmerksam gemacht und die Protokollierung verlangt.

Die Verteidiger können bei einer allfälligen Verurteilung im Rechtsmittelverfahren eine eventuelle Befangenheit des Gutachters als Nichtigkeitsgrund geltend machen. Durch Kleiners heutige Äußerung habe ein entsprechendes Rechtsmittel nun mehr Aussicht auf Erfolg, meinen Prozessbeobachter.

Ablösung würde Prozess weiter verzögern
Wäre der Gutachter tatsächlich abgelöst worden, könnte sein Mitte Jänner vorgelegtes Gutachten nicht verwendet werden. Die Neubestellung eines Gutachters würde die Prozessdauer unzweifelhaft verlängern. Derzeit sind Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt, der Prozess hatte Mitte Juli 2007 begonnen.

Kleiner selber ist bereits eine "Nachbesetzung": Er war an die Stelle von Christian Imo getreten, der wegen des Verdachts der Befangenheit abgelehnt wurde. Der ursprünglich bestellte Sachverständige für das Handelsverhalten von Wolfgang Flöttl, der ehemalige Vorstand der Wiener Börse Christian Imo, war nämlich nach einem Ablehnungsantrag der Flöttl-Verteidiger am 1. Oktober 2007 vom Gericht abbestellt worden. Die Flöttl-Anwälte hatten die Ablehnung mit "multipler Befangenheit" Imos argumentiert. Das Schöffengericht ernannte daraufhin den Grazer Wirtschaftsprüfer Kleiner zum neuen Gutachter.

(apa/red)