Einigung auf strengere EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung

von Einigung auf strengere EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung © Bild: APA/APA/dpa/Hendrik Schmidt

Anzahl der Messstellen soll erhöht werden

Ab 2030 sollen in der EU strengere Grenzwerte für Luftverschmutzung gelten. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am Dienstagabend in Brüssel geeinigt, wie beide Seiten mitteilten. Die Richtlinie sieht strengere Grenz- und Zielwerte für mehrere Schadstoffe vor, darunter Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon. Die EU-Staaten setzten aber durch, dass sie die neuen Werte in einigen Fällen erst 2040 einhalten müssen.

Bis Anfang 2029 können EU-Länder demnach eine verlängerte Frist bis 2035 beantragen, wenn sie das Ziel laut Prognosen nicht fristgerecht erreichen können. Wenn dies wegen klimatischer Umstände so ist, oder wenn ein Erreichen des Ziels einen signifikanten Einfluss auf das Heizsystem hätte, kann die Frist auch bis 2040 verlängert werden. Das EU-Parlament setzte wiederum durch, dass die Staaten bis Ende 2028 Fahrpläne darlegen müssen, mit welchen Maßnahmen sie die Ziele zu erreichen gedenken.

Die EU-Vorschriften sollen mit der neuen Richtlinie an die neuesten Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden. Diese umfasst strengere Jahresgrenzwerte unter anderem bei Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2). Der Grenzwert von PM2,5 soll so von 25 μg/m3 auf 10 μg/m3 gesenkt werden, jener von NO2, von 40 μg/m3 auf 20 μg/m3.

In Österreich wären die neuen Feinstaub-Grenzwerte bisher immer überschritten worden, wie aus den Zahlen des Umweltbundesamts hervor geht. Im vergangenen November des Vorjahres zeigte eine Analyse vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) auf Basis dieser Daten, dass 2022 bei allen Feinstaub-Messstellen Österreichs die Richtwerte der überschritten worden wären sowie bei 75 Prozent der Stickstoffdioxid-Messstellen.

Die Anzahl der Messstellen soll laut EU-Plänen übrigens erhöht werden. Zudem soll es Bürgern und Umweltorganisationen ermöglicht werden, auf Entschädigung zu klagen, wenn ihr Land die Zielwerte nicht erreicht.

Nach der Einigung am Dienstagabend muss der Kompromiss nun noch formal vom Rat der EU-Staaten und vom EU-Parlament abgesegnet werden. Dies gilt in der Regel als Formsache. Allerdings kam es jüngst immer wieder vor, das EU-Staaten im Nachhinein vom bereits gefundenen Kompromiss nichts mehr wissen und nachverhandeln wollten.