"Echtsituation kann man nicht simulieren":
Bei Polizei zählt in Praxis vor allem Gespür

Einsatz von Waffen ist rechtlich ganz klar geregelt "Kein Polizist wünscht sich einen Waffengebrauch"

Laut Gesetz ist der Waffengebrauch nur zulässig, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden. Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen" und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.

Waffe nur "im Falle gerechter Notwehr" verwenden
Der mit Lebensgefährdung verbundene Waffengebrauch ist nur zulässig "im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen, zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs und zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung - die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist - überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet", zitierte Cobra-Sprecher Detlef Polay in einem früheren APA-Interview Paragraf 7.

"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", erklärte der Sprecher. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Weiters ist der Gebrauch zulässig "zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist".

164 Lehrstunden für Schießausbildung
Alleine während der zweijährigen Polizeigrundausbildung werden laut Oberst Pils 164 Lehrstunden für die Schießausbildung und den Waffengebrauch verwendet. Die angehenden Polizisten lernen zunächst die Handhabung der Waffe, in einem weiteren Schritt wird Präzision - also das zielgenaue Abgeben einen Schusses - trainiert und später müssen die Schüler unter Zeitdruck im Schießparcours realitätsnahe Situationen üben. Dazu gehört auch das Schießen bei Dunkelheit. Auch im Zuge der Fortbildung wird Waffentraining kontinuierlich mehrmals pro Jahr geübt, sagte Pils. Jeder Beamte muss jährlich eine bestimmte Anzahl an Schüssen - zu Übungszwecken - abgeben.

Zum aktuellen Fall, wo Polizisten in Krems (Niederösterreich) bei einem Einsatz einen 14-jährigen Einbrecher erschossen haben, meinte Pils: "Kein Polizist wünscht sich einen Waffengebrauch."

(apa/red)

Kommentare

Eltern sind schuld , Jetzt auf die Polizei schimpfen ist ungerecht ! Wir habenimmer mehr Einbrüche ,da muß hart durchgegriffen werden,wenn man solche Gauner bürscherl züchtet darf man sich nicht wundern ,wen etwas passiert,dann ins Fernsehen hinstellen und weinen ist zu wenig,vorher muß man handeln !

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Unglaublich Es ist mir unverständlich, dass gewisse Leute Gruppen aber auch Presse und der ORF den 14 Jährigen als Märtyrer darstellen. Mein vollstes Mitgefühl gehört den 2 Polizisten, die um 2.00 Uhr nachts zu einem Einbruchsdelikt gerufen werden; keine Ahnung wer wieviele wie schwer bewaffnet Verbrecher sie erwarten. Es wird sofort über schießwütige Polizei (der Orf bringt Fälle die bis zu 8 Jahren zurückliegen) berichtet. Kein Wort über die Aufsichtspflicht der Eltern..
Ich habe viel mit Bekannten gesprochen, von denen KEIN EINZIGER Mitleid für diese Jugendliche hat, vielmehr mit den Polizisten, die sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
PS; Herr Witthans Sie liegen falsch! Es sind mehr als 70%

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Re: Unglaublich Aufsichtspflicht, Obsorge, bla, bla, bla. Habt ihr klugen Köpfe jemals versucht, einen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren davon abzuhalten, die Nacht auswärts zu verbringen? Wart ihr deswegen schon mal hilfesuchend auf der Polizei? Am Jugendamt? (Pardon, das heisst ja heute Jugendwohlfahrt) Oder vielleicht am Jugendgericht? Dumm gelaufen, die können auch nichts machen. Vielleicht fragt ihr doch mal die Politiker, wer diese tollen aktuellen Gesetze gebastelt hat. Und wie man als Eltern mit solchen Gesetzen im Rücken sowas wie diese Schiesserei verhindern soll?

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Re: Unglaublich ich habe einen Sohn der mittlerweile 26 ist. Er war viel alleine auch nachts, da ich, bedingt durch meinen Beruf immer wieder Nachtdienste hatte. Doch es wäre ihm NIEMALS eingefallen nicht zuhause zu sein. (es gab noch kein Handy daher konnte ich kontrollieren). Es liegt sehr wohl an der VOrbildfunktion und der Erziehung.
Und egal ob Ferien oder nicht- um 3 Uhr früh hat kein Kind mehr auf der Strasse zu sein.
Aber dank der lockeren Erziehung mit PSP,TV;und gebt den Kindern alles was sie wollen damit die ELtern Ruhe haben passiert dies eben.

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Re: Unglaublich Ist es nicht elegant, wenn man solche Auswüchse auf die Eltern, Cpmputerspiele und TV schieben kann? Was für Ausreden hatten eigentlich unsere Vorfahren? Und natürlich noch die Vorbildfunktion nicht zu vergessen. Ich bezweifle allerdings, dass die Eltern des betroffenen 14jährigen Merkur-Einbrüche verübt haben oder dass es ein Merkur-Plünder-Spiel für den PS gibt. Ihr Sohn, Himmelbotin, hatte vielleicht schlicht keine Freunde oder nur solche, die ebenfalls brav nachts zu Hause geblieben sind. Ich hab als Jugendlicher manche Nacht auswärts verbracht, aber Straftaten habe ich keine verübt. Eventuell hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?

Die Polizei ist kein Fußballclub.. ...Mama & Papa brauchen gar nicht trauern um diese Früchtchen, besser so ein Tod, vom Fachmann erledigt, als diese Taugenichts im Überfall in der Dunkelheit noch zum Mörder werden zu lassen!!!

Danke meine Herren Ordnungshüter, Sie haben saubere Arbeit geleistet!

Wo kommen wir denn hin, wenn sie bei jedem Überfall zuerst Samthandschuhe anziehen müßten.

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Es kam wie es kommen mußte Was machen "Bubigangster" um drei Uhr im Supermarkt?Wo waren die Erziehungsberechtigten? Die gehören wegen
Vorschubleistung und indirekter Mittäterschaft genauso vor den Kadi.

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Re: Es kam wie es kommen mußte Die Erziehungsberechtigten haben vermutlich das gemacht, was ihnen das Gesetz erlaubt. Nichts. Genauso schauts aus. Eltern dürfen ihre Kinder nicht zuhause einsperren und auch sonst keinerlei Strafen verhängen, ohne nicht selbst mit einem Haxn im Häfen zu stehen. Und wie man eine(n) Jugendliche(n) mitten in der Pubertät ohne Sanktionen von Blödheiten abhalten soll, wertes Maultier, das hüpfen Sie uns doch mal vor.

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Re: Es kam wie es kommen mußte Ich gebe Maultier recht- schlimm wenn man sein Kind verliert doch als Eltern habe ich die Pflicht auf mein Kind zu achten.
Und notfalls auch mit Sanktionen meinen Kind gegenüber- Hausarrest ist zb eine gute Idee. Oder wie wäre es von Anfang an mit gutem Beispiel, Zeit nehmen miteinander reden?
So lieb und nett kann der junge Mann nicht gewesen sein wenn er um 3 nachts mit nen Schraubenzieher ( der sehr wohl ne Waffe werden kann) in nen Supermarkt einbricht. Das ist was andres als mal ne CD mitgehen lassen oder ähnliches...

Der Schußwaffengebrauch bei der Polizei ist gesetzlich zu restriktiv geregelt. Wer bei "Halt-POLIZEI" nicht sofort stehenbleibt und flüchtet, soll damit rechnen müssen. Außerdem hätte auch der 16-jährige gleich erschossen werden sollen, denn so werden Wiederholungstäter vermieden. Aus denen wären ohnehin keine anständigen Bürger mehr geworden, wenn man mit 14 bzw 16 schon Einbrechen geht. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Polizisten, sie sollen für Recht und Ordnung sorgen, dabei aber Zahnlos agieren. Wenn ich mir vor Augen führe, dass der Fall mit den "Falschen Polizisten" immer noch nicht abgeschlossen ist, ist das Haarsträubend, da bräuchte man kein langes, teures Verfahren, sondern eine "Belobigung" für die Polizisten. Ich bin mir Sicher, dass mindestens 70% der Österreicher so denken, aber die wenigsten trauen es sich zu sagen.

Bin sehr betroffen.. ..über den Tod des 14 Jährigen (Buben? Burschen?)
Mit 14 J. wäre es normal um 3 Uhr Früh im Bett zu sein,
nicht aber als Einbrecher in einem Supermarkt.
Es war finster, die Burschen waren mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke bewaffnet!

Wie soll man als Polizist reagieren, wenn man in der Dunkelheit nicht erkennen kann wen man vor sich hat, was diese in der Hand halten ect....
Mir tun die Polizisten leid,
die unter Schock stehen, die lernen müssen, mit dieser Situation umzugehen, weil sie im Zuge ihrer Berufsausübung und um sich selbst zu schützen, so handeln mußten.Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken!
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen dieser Buben
und letzten Endes natürlich denen selbst, die ihr Leben so sehr aufs Spiel gesetzt haben!!!

Gelberdrache

Waffengebrauch Es ist doch so,ein Polizist soll sich erst erschießen lassen bevor er sich wehren darf.Dann steht auf den Grabstein"Die Notwehr kam zu spät,er handelte laut Gesetz.Ich finde die Polizei hat recht,denn was im momend in Österreich passiert,geht auf keine Kuhhaut.Es ist doch klar,jeder Polizist fürchtet sich zur Waffe zu greifen,wenn es so weiter geht,werden sich die Polizisten einfach umtrehen um nicht auf den Pranger gestellt zu werden.Anstatt der Polizei zu helfen,werden sie als Buh-Mann hingestellt.Wer einbricht,Mordet,schlägt oder was weiß ich,muß damit rechnen das er erschossen wird.Die Polizei soll die gerechten Bürger schützen und da passiert halt mal was.Bitte helft der Polizei um das wir in unseren schönen Land Österreich wieder ruig schlafen und leben können.Das ist meine persönliche Meinung.

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