Doppelpass für Südtiroler:
Gesetzesentwurf wird vorgelegt

Bei vier Gesetzen Änderungen notwendig - Grundlage für Verhandlungen mit Rom

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Voraussetzung sei jedenfalls das Einvernehmen mit der italienischen Regierung in Rom, hatte es immer wieder geheißen. Das Gesetz soll nicht gegen den Willen Roms beschlossen werden. Zudem soll die völkerrechtlich verankerte Schutzfunktion Österreichs für Südtirol nicht gefährdet werden.

Der Entwurf sieht die Änderung von insgesamt vier Gesetzten vor: das Staatsbürgerschafts-, das Wählerevidenz-, das Europa-Wählerevidenz- sowie das Gebührengesetz. Letzteres soll laut "TT" das Erlangen der Staatsbürgerschaft für Südtiroler günstiger machen und rund 600 Euro kosten. Südtiroler Doppelstaatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssten dann jedoch zum Bundesheer. Auch Sozialleistungen sollen jene Doppelstaatsbürger erhalten, die ihre Wohnadresse in Österreich haben.

Einen Anspruch auf den Doppelpass sollen alle Südtiroler haben, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören oder sich bei der Sprachgruppenerklärung dazu zugehörig erklärt haben. Bei Nationalrats- und Europawahlen wären Südtiroler mit einem Doppelpass in Österreich wahlberechtigt.

Die italienische Regierung hatte sich zuletzt ablehnend gegenüber der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler gezeigt.

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