Dörfler-Anklage zurückgezogen: Mögliche Folgen für Scheuch und Kaiser

Anwälte sehen nach Entscheidung der WKStA Parallelen zu ihren Mandanten

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"Man hätte das Verfahren gegen meinen Mandanten schon viel früher einstellen müssen", sagte Scheuchs Anwältin Ulrike Pöchinger am Dienstag auf APA-Anfrage. Die Anklage stehe auf tönernen Füßen, betonte die Juristin. Die Entscheidung im Fall Dörfler bestätige nur ihre Meinung. "Man müsste auch das Verfahren gegen Kaiser einstellen", so Pöchinger. Der gleichen Meinung ist Kaisers Anwalt Meinhard Novak: "Es wird weder wegen Untreue noch wegen Amtsmissbrauchs eine Anklage geben." Davon sei er auf Basis der Fakten ohnehin überzeugt, die Dörfler-Entscheidung bestärke ihn noch darin.

Die Anklage gegen Dörfler drehte sich um eine Weisung. Er soll 2010 angeordnet haben, dass ein nicht verbrauchter Betrag in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen wurde. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah darin Amtsmissbrauch und erhob Anklage. Dörflers Anwalt beeinspruchte diese nicht, die Anklage wurde rechtskräftig.

In diesen Ablauf hinein fiel im vergangenen Dezember eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) in der Causa Scheuch. Dabei ging es um die missbräuchliche Verwendung von Geldern. Scheuch soll einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA aber nicht oder nur teilweise erbracht.

Die Höchstrichter befanden, dass der erhobene Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht stichhaltig sei. Das Erteilen einer Weisung sei zwar eine Erscheinungsform hoheitlichen Verwaltungshandelns, aber nicht als hoheitliche Handlung anzusehen. Die Anklage gegen Dörfler blieb von der OGH-Entscheidung vorerst unberührt und harrte am Landesgericht Klagenfurt der weiteren Bearbeitung. Vergangene Woche entschied die WKStA "nach Analyse der OGH-Judikatur", wie deren Sprecher Rene Ruprecht erklärte, die Anklage gegen Dörfler zurückzuziehen.

Diese Entscheidung sollte Anfang dieser Woche öffentlich gemacht werden, die Verzögerung lag darin begründet, dass man beim Landesgericht abwarten wollte, bis die entsprechenden Unterlagen dem Angeklagten bzw. seinem Anwalt zugestellt waren. Diese Vorgangsweise ist Usus, damit Betroffene derartige Entscheidungen nicht aus den Medien erfahren. Ein diesbezüglicher Artikel in der "Kleinen Zeitung" war offenbar einige Tage lang verschoben worden und erschien am Sonntag erst, als sein Inhalt eigentlich bereits überholt war - dieser Artikel wurde von der APA zitiert. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Recherche hatte es noch die rechtskräftige Anklage gegen Dörfler gegeben, die jetzt eben vom Tisch ist, was gestern, Montag, von der Behörde offiziell kommuniziert und von der APA berichtet worden ist.

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