DNA Spuren könnten als Beweis reichen:
Auch wenn der Täter weiter leugnen sollte

Spur kann "nur schwer" zufällig auf Kuvert kommen Mögliche Verurteilung hängt von Motiv und Alibi ab

Verurteilt aufgrund der passenden DNA, obwohl er die Tat bestritt, wurde beispielsweise die "Bestie" von Favoriten, so Schmid. Die Beweislage sei in diesem Fall eindeutig gewesen.

Es gab aber in der Geschichte auch immer wieder Fälle, in denen ein Verdächtiger trotz sichergestellter DNA-Spur freigesprochen wurde. So beispielsweise im Fall des Wiener Neustädter "Bleistiftmords" aus dem Jahr 1973. "Die DNA konnte ganz klar dem Verdächtigen zugeordnet werden, allerdings war im Prozess nicht lückenlos dokumentiert worden, woher das Haar stammte", sagte Schmid. Das Verfahren wurde eingestellt.

Im Fall Hirtzberger führte ebenfalls eine DNA-Spur zum Verdächtigen. Dass diese zufällig in einem Geschäft etwa beim Durchsehen von Geschenkkarten draufgekommen sei, sei auszuschließen. Laut Schmid müsse man schon "mit einer gewissen Intensität" mit der Karte hantieren, damit etwa eine Hautschuppe haften bleibt.

(apa/red)