Nach § 6 Unvereinbarkeitsgesetz müssen die Abgeordneten diese Nebentätigkeiten melden, allerdings unterliegen die Meldungen der Vertraulichkeit.
Die oberösterreichische SPÖ-Abgeordnete Sonja Ablinger hat beispielsweise eine 5-%-ige Beschäftigung als Hauptschullehrerin gemeldet. Bei einer üblichen Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden entspräche dies einer Unterrichtsstunde pro Woche.
Die Grüne Abgeordnete Gabriele Moser hat sich als AHS-Lehrerin die Lehrverpflichtung ebenfalls auf 5 % kürzen lassen.
Elmar Mayer, Vorarlberger SPÖ-Mandatar, ist mit 13,64 % Volksschullehrer in der "Personalreserve". Seine Zuteilung erfolgt über die BH Feldkrich. Durchschnittlich soll Mayer so auf drei Unterrichtsstunden pro Woche kommen.
Der FPÖ-Abgeordnete Gerhard Kurzmann ist mit einer 25-%-Beschäftigung im Stadtarchiv Graz tätig. Er ist dort unter anderem mit der "Bearbeitung genealogischer Anfragen" befasst.
Der ÖVP-Mandatar Norbert Kapeller ist 25-%-Beamter der Exekutive. Er ist dort "Referent für Menschenrechtsangelegenheiten ohne operative Tätigkeit".
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