Die bizarre Beichte eines Irren: NEWS
berichtet vom Prozess gegen den Kannibalen

Robert Ackermann schildert den genauen Tathergang Max Friedrich hatte keine "Abartigkeit" bescheinigt

Die bizarre Beichte eines Irren: NEWS
berichtet vom Prozess gegen den Kannibalen © Bild: NEWS/Deak

Langsam, mit schleppenden Schritten, kommt er, mit ausdruckslosem Gesicht und zu Boden gerichteten Augen, flankiert von zwei Justizwachebeamten, den Gang entlang. Die Schnürsenkel der Turnschuhe, nur lose zusammengebunden, die Jeanshose, sie sitzt tief, fast schon unter dem Steißbein, das weiße Hemd spannt. 46 Kilo hat Robert Ackermann in einem Jahr hinter Gittern zugenommen. Die Psychopharmaka, das kalorienreiche Essen.

"DVDs von mir waren weg"
"Warum, Herr Ackermann", fragt die Richterin, "haben Sie Josef Schweiger getötet?" "DVDs von mir waren weg, ich bin zu Schweiger in sein Zimmer gegangen. Ich hab gesagt, wo sind die DVDs, er hat gesagt, ich hab sie nicht, ich hab Feuerzeuge von mir bei ihm gefunden und mein Headset."

"Ich bin zornig geworden." Und dann? "Ich bin zornig geworden. Ich hab auf Schweiger eingeschlagen, ja, ich hab eingeschlagen auf ihn." Die psychiatrischen Gutachter, die den Zwanzigjährigen untersucht haben, nicken. "Gut eingestellt" sei der Patient mittlerweile, die medikamentöse und therapeutische Behandlung zeige also bereits Wirkung.

Eine lange Krankheitsgeschichte. Doch Robert Ackermann ist auch schon vor seinem Verbrechen "auffällig" gewesen, vor langer Zeit schon, mit zehn, hatte er sich zu "verändern", böse Stimmen in seinem Kopf zu hören begonnen. Immer wieder war er in psychiatrische Kliniken aufgenommen worden, wenn er seine Schwester oder wildfremde Menschen auf der Straße mit dem Umbringen bedroht oder tätlich angegriffen hatte. Trotz alledem: Bis zu seinem Verbrechen galt Robert Ackermann als "zu gesund" für eine zwangsweise Anhaltung in einer Anstalt.

"Es war ein Blutrausch bei mir"
"Hat sich Ihr Opfer gewehrt?", fragt die Richterin? "Immer weniger." "Und Sie haben dennoch nicht aufgehört." "Nein, es war ein Blutrausch bei mir, ich war so zornig wegen der DVDs. Ich hab immer wieder hingehauen, nur zwischendurch einmal eine Zigarettenpause gemacht, und dann ging's wieder an. Ich bin mit den Füßen auf den Hals vom Schweiger gesprungen."

"Und dann?" "Dann hat er sich nicht mehr bewegt, nicht richtig, wenig halt, geröchelt hat er ziemlich. Und ich bin müde geworden und hab mich schlafen gelegt." "Und als Sie wieder aufwachten?" "Hab ich gemerkt, dass der Schweiger tot ist, dass er sich nicht rührt, dass er kalt ist, dass er keinen Puls mehr hat."

"Zähne sollten Glücksbringer werden"
Ihr nächster Gedanke? "Ich wollte die Polizei und die Ambulanz anrufen. Aber dann hab ich zu überlegen angefangen. Darüber, ob der Mensch von innen wirklich so ausschaut, wie ich es in der Schule gelernt hab. Also hab ich den Schweiger aufgeschnitten, vom Kopf bis zum Fuß." "Vom Hals bis zum Schambereich." "Den ganzen Körper halt. Und mit einer Hantel hab ich den Schädel aufgemacht."

"Wollte die Farben der Organe sehen." "Zu welchem Zweck?" "Ich wollte die Organe sehen, ihre Farben." "Das Gehirn richteten Sie auf einem Teller an, und ein Stück der Zunge. Wozu?" "Um alles noch besser ansehen zu können. Und die Zähne hab ich auf den Fernseher gelegt, zum Trocknen." Warum? "Sie sollten Glücksbringer werden."

Max Friedrich bescheinigte keine "Abartigkeit"
Das Urteil - "Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, auf unbestimmte Zeit" - stand bereits vor der Verhandlung fest. Die Geschworenen hatten damit also lediglich zu entscheiden, ob die Tat des Angeklagten, würde er im Besitz eines klaren Verstands sein, als "schwere Körperverletzung mit Todesfolge", "Totschlag" oder "Mord" zu bewerten ist. Die Entscheidung fiel auf "Mord".

Aber in der Vergangenheit, vor der Tat also - ist da nicht auch schon die Gefährlichkeit des Mannes in ihrer Tragweite einschätzbar gewesen? Fakt ist bloß: 2005, als Robert Ackermann von Max Friedrich begutachtet wurde, stellte dieser fest: "Ganz bewusst schließe ich bei dem Burschen eine Abartigkeit höheren Grades aus, seine Unterbringung in einer Anstalt wäre demnach unangebracht …"  

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