Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Mildernd wurde der Beitrag zur Wahrheitsfindung, die schwere psychische Erkrankung des Beschuldigten sowie die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist, gewertet. Erschwerend war die Heimtücke der Tat. Dem Opfer wurden 50.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.