Datenschutz und Pressefreiheit: BKA und BMJ uneins

von Datenschutz und Pressefreiheit: BKA und BMJ uneins © Bild: APA/HARALD SCHNEIDER

Das Justizressort will fristgerecht einen Entwurf auf den Weg bringen

Bundeskanzleramt (BKA) und Justizministerium (BMJ) sind sich uneins, wie mit einem Entwurf zur Novellierung des Datenschutzgesetzes (DSG) rund um Ausnahmen für Medienunternehmen weiter verfahren werden soll. Das Justizministerium legte den Entwurf, der in der Medienbranche Sorge um die Pressefreiheit aufkommen ließ, dem Verfassungsdienst im BKA vor und bat um Rückmeldung. Das BKA teilte mit, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung erst im Begutachtungsverfahren erfolge.

Dabei tickt die Zeit. Mit Ende Juni muss eine Novelle in Kraft treten. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, der bereits Anfang 2023 festgestellt hat, dass die gänzliche Ausnahme für Medienunternehmen im Datenschutzgesetz verfassungswidrig sei. Es brauche eine Abwägung zwischen dem Recht auf Information und dem Schutz Betroffener. Eine Nichtumsetzung hätte wohl gravierende Folgen für die Informations- und Meinungsfreiheit im Land, warnte Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, vor wenigen Tagen.

Gegenüber der APA hieß es aus dem Bundeskanzleramt, dass Angelegenheiten des Datenschutzes in den Wirkungsbereich des Justizministeriums fallen. Dies gilt auch für die Beurteilung der Sachlichkeit des Entwurfs im Hinblick auf die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit und dem Recht auf Datenschutz. "Eine verfassungsrechtliche Prüfung durch den Verfassungsdienst erfolgt wie üblich im Zuge des Begutachtungsverfahren", teilte das Bundeskanzleramt mit.

Das Justizministerium unter Alma Zadic (Grüne) befasste den Verfassungsdienst aber bereits vor dem Begutachtungsverfahren mit einem Entwurf, um auf Basis der dort angesiedelten Expertise heikle Fragen zu klären, wie es aus dem Ministerium gegenüber der APA hieß. Bis dato habe man keine Rückmeldung erhalten. Man werde aber in jedem Fall einen Entwurf rechtzeitig in Begutachtung schicken, wurde versichert.

Bereits am Donnerstag reagierte das Justizministerium auf Kritik, wonach der Entwurf das Redaktionsgeheimnis zu unterlaufen drohe. Man werde den Investigativjournalismus und das Redaktionsgeheimnis weiterhin hoch schützen. "Daten, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen, müssen niemals offengelegt werden. Wenn es hier noch konkrete Punkte gibt, bei denen weitere Verbesserungen möglich sind, steht die Bundesregierung dem selbstverständlich offen gegenüber", wurde versichert.

Als weiterer Unsicherheitsfaktor kommt hinzu, dass Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dem Vernehmen nach die Novelle des Datenschutzgesetzes mit einem Zitierverbot für Medien aus Ermittlungsakten verknüpfen will. Gegen ein solches Zitierverbot sperren sich die Grünen. Diese Verknüpfung könnte also erst recht dazu führen, dass die Regierung sich nicht fristgerecht auf eine Novelle einigt und damit die von den Medien befürchteten gravierenden Folgen für die journalistische Arbeit eintreten. Der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs, Georg Kodek, betonte unlängst, dass ein etwaiges Zitierverbot sachlich nichts mit den Ausnahmen für Medien im Datenschutzgesetz zu tun habe. Auch vermisse er ein solches Verbot nicht.