BVT - Suspendierung eines Mitarbeiters vom BVwG aufgehoben

Anwalt: "Mangels Anfangsverdachts"

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"Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass mein Mandant mangels jeglichen Anfangsverdachts eines Amtsmissbrauchs oder eines Dienstvergehens nicht suspendiert wird", so Anwalt Neumayer. Das Innenministerium hat laut dem Bericht offenbar bei der Suspendierung bloß den Tatverdacht aus einer Hausdurchsuchungsanordnung der Korruptionsstaatsanwaltschaft angeführt. Demnach soll der Beamte bei der Weitergabe von drei nordkoreanischen Passrohlingen an den südkoreanischen Geheimdienst beteiligt gewesen sein. Laut dem Gericht habe das Innenressort offen gelassen, wie der Mitarbeiter an der angelasteten Pflichtverletzung mitgewirkt haben soll.

Aus der Aktenlage werde keine Involvierung des Beamten an der inkriminierten Beschaffung und Weitergabe der Passrohlinge ersichtlich, heißt es in der Entscheidung. "Im Ergebnis begründet das Innenministerium somit seinen Tatverdacht nicht durch die Schlussfolgerung von Tatsachen, sondern ausschließlich damit, dass gegen Franz S. strafrechtliche Ermittlungen laufen, was im Sinne der höchstgerichtlichen Judikatur keine hinreichende Begründung ist", zitiert der "Kurier".

In der BVT-Affäre waren mehrere Mitarbeiter suspendiert worden, darunter auch BVT-Chef Gridling. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Suspendierung Ende Mai jedoch aufgehoben, Gridling trat daraufhin seinen Dienst wieder an. Außerdem wurde der Chef der Spionageabwehrabteilung entlassen, wobei das Innenministerium angab, dass die Entlassung nichts mit der BVT-Affäre an sich zu tun habe, sondern aufgrund einer "Dienstpflichtverletzung" erfolgt sei. Sein Anwalt hat jedenfalls ebenfalls angekündigt, gegen die Entlassung arbeitsrechtlich vorgehen.

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