Brexit - EU will Übergangsperiode mit Großbritannien bis Ende 2020

London muss bis dahin EU-Recht umsetzen

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In diesem Übergangszeitraum ist Großbritannien nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten, muss aber EU-Recht weiterhin anwenden. "Der gesamte EU-Rechtsbestand wird weiter auf Großbritannien angewendet, als wäre es ein Mitgliedsland", heißt es in dem Beschluss des EU-Ministerrates. Auch Änderungen des EU-Rechts müsse Großbritannien in diesem Zeitraum nachvollziehen. Dies betrifft regulatorische, budgetäre und justizielle Aufgaben ebenso wie die Überwachung und Durchsetzung von EU-Politik, einschließlich der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs.

Während der Übergangsperiode ist Großbritannien auch noch Mitglied in der Zollunion und im EU-Binnenmarkt. Dies bedeute, dass London die EU-Handelspolitik, Zolleintreibung und Grenzkontrollen für die EU weiter durchführen müsse. Großbritannien wird aber nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten sein, und auch bei EU-Entscheidungen nicht mehr dabei sein. Es könne London aber in Ausnahmefällen gewährt werden, an EU-Entscheidungen teilzunehmen, allerdings ohne Stimmrecht, heißt es in den Leitlinien.

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