Bischof Schwarz - Visitation umfasst offenbar nur die Sedisvakanz

Von Überprüfung der Amtszeit des Bischofs im Dekret nicht die Rede

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Das wurde der APA auf Anfrage aus kirchlichen Kreisen in Klagenfurt am Freitag bestätigt. Überprüft werden sollen demnach die während der Sedisvakanz getroffenen Entscheidungen und nicht die Amtszeit von Bischof Alois Schwarz.

Dies gehe aus dem römischen Ernennungsdekret hervor, das mit 18. Dezember 2018 datiert ist. Das Dekret sei Freitag am Vormittag nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung seitens der Diözese Gurk-Klagenfurt aus Salzburg übermittelt worden. Aus dem übermittelten Dekret sei nicht ersichtlich, dass auch die Amtszeit von Bischof Schwarz und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Gegenstand der Prüfung seien.

Es stelle sich die Frage, wie unter solchen Voraussetzungen ein - wie angekündigt - transparenter, ehrlicher und von Vertrauen getragener Prüfungsvorgang gewährleistet sein könne. Deshalb müsse der genaue Visitationsumfang am Beginn der ersten Gesprächsrunde am Montag geklärt werden, hieß es gegenüber der APA.

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