BEWAG-Prozess - Hochegger entschlug sich seiner Aussage

Kurzauftritt des Lobbyisten als Zeuge vor Gericht in Eisenstadt

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Hochegger erschien kurz, nachdem er aufgerufen worden war, im Gerichtssaal und wurde von der Vorsitzenden des Schöffensenats, Karin Lückl, über sein Entschlagungsrecht informiert. Dieses komme ihm zu, weil gegen ihn selbst in dieser Causa Ermittlungen geführt, aber letztlich eingestellt worden seien.

Er wolle seine Entscheidung "in zwei Sätzen" begründen, meinte Hochegger. Er habe "hier sicher eine meiner größten menschlichen Enttäuschungen meines beruflichen Lebens" erfahren: Ein Mitarbeiter einer Mitgesellschaft, "den wir immer gefördert haben", habe mit einer "Lügengeschichte" dazu beigetragen, dass sein Bruder (Paul Hochegger, Anm.) vor Gericht stehe: "Deswegen möchte ich mich entschlagen".

Die Vorsitzende informierte ihn daraufhin, dass das Verfahren gegen seinen Bruder - dieser war krankheitsbedingt nicht zum Prozessbeginn erschienen - ausgeschieden worden sei und dass dieser somit im laufenden Prozess nicht auf der Anklagebank sitze. Rechtsanwältin Liane Hirschbrich, die einen der Angeklagten verteidigt, wollte von Hochegger wissen, ob er angesichts seiner Entschlagung zu dem stehe, was er bisher im Ermittlungsverfahren ausgesagt habe.

"Natürlich stehe ich zu dem, was ich bisher gesagt habe", antwortete der Zeuge. Mit den Worten "Danke, dass Sie gekommen sind", entließ ihn daraufhin die Vorsitzende. "Ich danke Ihnen", erwiderte Hochegger und verließ den Gerichtssaal.

Im Prozess wirft die Anklage früheren BEWAG-Managern im Zusammenhang mit dem Windkraftprojekt im ungarischen Bogyoszlo vor, 180.000 Euro für einen letztlich "wertlosen" Netzanschluss zur Bezahlung freigegeben zu haben. Nach dem Zustandekommen eines Netzanschlussvertrags mit jenem Anschlusspunkt ins ungarische Stromnetz, den man sich seitens der BEWAG gewünscht hatte, seien an eine Hochegger-Gesellschaft 1,26 Mio. Euro überwiesen worden. Dieses Geld soll dann "im Kreis geschickt", sprich nach Zypern und weiter nach Liechtenstein transferiert worden sein, wo es schließlich abgehoben wurde.

Auch der Abschluss von zwei Treuhandverträgen 2010 durch eine BEWAG-Tochter und die Überweisung von insgesamt 2,1 Mio. Euro auf ein Treuhandkonto beschäftigen das Gericht. Das Geld war zur Freigabe vorgesehen, wenn die BEWAG alle Lizenzen für den Betrieb des Windparks erhalten habe, was allerdings nicht eintrat. Schließlich kam es zur Rückbuchung, was aus Sicht der Ankläger jedoch "fürs Strafrecht irrelevant" sei.

Die Angeklagten - zwei frühere BEWAG-Vorstände sowie Geschäftsführer von BEWAG-Töchtern und von Gesellschaften der Hochegger-Gruppe - bekannten sich im Prozess bisher nicht schuldig. Ihnen werden Untreue und Bestechung bzw. Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten vorgeworfen, wobei manche Angeklagte als Beteiligte gehandelt haben sollen.

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