Der Ungar erhielt fünf Jahre Haft, ein Kärntner Bauunternehmer wurde zu Zusatzstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, da er eine Vorverurteilung aufweist. Der Drittangeklagte wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Schaden ist laut dem Vorsitzenden des Schöffensenats, Gernot Kugi, bei den beiden Verurteilten unterschiedlich hoch zu bewerten, beim Ungarn sind es 7,9 Mio. Euro, beim Kärntner Bauunternehmer insgesamt 4,85 Mio. Euro.