Bei Ihnen zu Hause noch alles dicht? Wer bei kaputten Fenstern in der Mietwohnung zahlt

Was man als Mieter vom Vermieter einfordern kann Wer kommt bei Eigentumswohnung für Kosten auf?

Bei Ihnen zu Hause noch alles dicht? Wer bei kaputten Fenstern in der Mietwohnung zahlt © Bild: Corbis

Im Mietrechtsgesetz steht es schwarz auf weiß: Für die Reparatur kaputter Außenfenster muss der Vermieter aufkommen. Da sie als "allgemeine Teile des Hauses" gelten, muss er dafür sorgen, dass sie dem "ortsüblichen Standard" entsprechen, also dicht sind, das Holz weder morsch noch brüchig, der Lack in Ordnung ist und die Eisenteile nicht rostig sind.

Mitzahlen?
Es kann vorkommen, dass Ihnen der Vermieter eine Kostenbeteiligung vorschlägt. Vor allem dann, wenn komplett neue Kunststofffenster eingebaut werden sollen. Auf diesen Deal können, müssen Sie aber nicht einsteigen. Zu bedenken gilt jedoch: Übernimmt der Vermieter zur Gänze die Kosten, bleibt es ihm überlassen, in welcher Form er die Fenster auf den ordnungsgemäßen Stand bringt. Oft reicht da auch schon eine Reparatur. Wollen Sie unbedingt neue Fenster, sollten Sie daher erwägen, vielleicht doch etwas zuzahlen.

Eigentumswohnung
Ist Ihre Wohnung mit Doppelflügelfenstern ausgestattet, trägt der Vermieter für die Außen-, nicht aber für die Innenfenster, dafür aber wiederum für den Fensterstock die Verantwortung. Und auch als Wohnungseigentümer müssen nicht Sie selbst in die Tasche greifen, wenn's ans Erneuern der Fenster geht. Auch hier gilt: Die Außenfenster sind allgemeine Teile des Hauses, und so muss laut Wohnungseigentumsgesetz die Eigentümerschaft die Zahlung entsprechender Reparaturen übernehmen.

(Quelle: www.mieterschutzverband.at)