Behinderte: Gesetz kostet deutlich mehr als offiziell angegeben

17,5 statt 9,5 Mio. jährlich - Kosten offenbar schöngerechnet

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Im Zuge der Gesetzwerdung wurden die Kosten offenbar schöngerechnet. Im Begutachtungsentwurf aus dem Jahr 2016, der vom damaligen Justizminister und künftigen Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erstellt wurde, ist man nämlich noch von einem Finanzierungsaufwand zwischen 16,7 Mio. Euro im Jahr 2018 und von 17,5 Mio. Euro im Jahr 2022 ausgegangen. Der Großteil (14,4 Mio. bis 15,6 Mio. Euro) wäre an die Vereine, die sich um Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung kümmern, gegangen, 2,2 bis 2,4 Mio. Euro macht der zusätzliche Personalauswand für die Justiz aus.

Im späteren Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017 wurden die Kosten nur mehr mit 9,5 Mio. im Jahr 2018 angegeben und sollten in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken und bis 2022 auf Null zurückgehen. Diese "Berechnungen" wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen zur Regierungsvorlage im März 2017 von den Experten scharf kritisiert.

Konkret wurden bei den zweiten Berechnungen in der Regierungsvorlage die zusätzlichen Mittel für die Gerichte komplett gestrichen sowie die Kosten für die neue Bewohnervertretung für Kinder- und Jugendheime, die ursprünglich vorgesehen und aus Geldmangel abgesagt wurde, herausgerechnet.

Diese Zahlen erklären auch warum Justizminister Josef Moser (ÖVP) entgegen den Angaben im Vorblatt zum Gesetz heute von Kosten in Höhe 17 Mio. Euro pro Jahr sprach.

Gegenüberstellung:

~ Begutachtungsentwurf 2018 2019 2020 2021 2022 Personalaufwand 2.244 2.289 2.335 2.381 2.429 Betrieblicher Sachaufwand 785 801 817 833 850 Werkleistungen -700 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 Transferaufwand 14.410 14.698 14.992 15.292 15.598 Gesamtaufwand 16.739 16.388 16.744 17.106 17.476

Regierungsvorlage 2018 2019 2020 2021 2022 Werkleistungen -1.500 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 Transferaufwand 11.000 11.000 10.000 5.000 3.000 Gesamtaufwand 9.500 8.000 7.000 2.000 0 ~

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