Bauernkasse verweigert Zahlung: Konflikt um Kosten für Abtreibung in Oberösterreich

Kind ist nach Einschätzung der Ärzte nicht lebensfähig Bei Lebensbedrohung der Mutter muss Kasse zahlen

Bei einer Untersuchung der Frau, die bereits Kinder habe, habe sich in der 18. bis 19. Schwangerschaftswoche herausgestellt, dass das Kind "überhaupt keine Überlebenschance" hätte, berichtete der Leiter der Gynäkologie und Geburtshilfe der Frauenklinik, Gernot Tews. Das Kind wäre ein paar Tage nach der Geburt gestorben, da ein Organ gefehlt habe. Die Frau habe sich zu einer Abtreibung entschlossen.

"Die Kosten dafür betragen 2.400 Euro", so Tews. Alle anderen Kassen würden den Abbruch bezahlen, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern aber nicht.

Leitende Arzt: "Unterschiedliche Rechtsauffassungen
Deren leitender Arzt, Hans Seyfried, erklärte dazu: "Derzeit gibt es offenkundig unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger darstellen". Es gehe um die Frage, ob die Abtreibung bei einer gesunden schwangeren Frau eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung - Krankenbehandlung - sei.

Wenn die Schwangerschaft mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zum Tod der Mutter führen würde, sei es etwas anderes. Das Leben der Mutter zu retten, liege in der Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger. Auch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern würde die Kosten in ihrem gesetzlichen Ausmaß übernehmen, versicherte Seyfried. (apa)