Bankomat-Betrug zieht weitere Kreise: Polizei jagt ungarische Kreditkarten-Mafia

Gemein: Betrug merkt man erst am Kontoauszug Missbrauch binnen 6 Wochen bei Bank melden!

Gerüchte über einen weiteren Fall in Oberösterreich konnten bisher nicht verifiziert werden, hieß es im Bundeskriminalamt auf APA-Anfrage. Die Spuren führen nach Frankreich und Italien, vermutet wird auch eine Verbindung zur so genannten Kreditkarten-Mafia in Ungarn, die für ähnlich gelagerte Fälle im Ausland verantwortlich sein soll.

Betrug merkt man erst am Kontoauszug!"
Schützen kann sich der Kunde gegen dieses Ausspionieren der Kartendaten nicht, meinen Experten. Den Betrug merkt man erst bei Durchsicht der Kontoauszüge. Europay Austria hatte bereits am Wochenende betont, allfälligen Opfern werde der Schaden ersetzt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betonte, dass Kunden im Fall des Betruges mittels Bankomatkarten-Doubletten nicht für den Schaden haften. Anders beim Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte und dem anschließenden Missbrauch durch Dritte: In diesem Fall trifft den Kunden dann eine Haftung, wenn ihn an der Weitergabe des geheimen PIN-Codes ein Verschulden trifft. Wurde der PIN dagegen - ohne Zutun des Kunden - ausspioniert, dann haftet der Kunde auch hier nicht.

Missbrauch binnen 6 Wochen bei Bank melden!
Kontoauszüge immer rasch und genau zu überprüfen, ist für den VKI das Gebot. Finde man eine unberechtigte Buchung, dann muss gegen diese binnen sechs Wochen bei der Bank - am besten mit eingeschriebenem Brief - Widerspruch erhoben und die Gutbuchung des Betrages verlangt werden. Versäumt der Kunde die Frist für den Widerspruch, führt das nicht zum Verlust seines Rechtes, sondern verändert das nur die Beweislast. Bei rechtzeitigem Widerspruch trifft die Bank die Beweispflicht, bei verspäteter Reklamation den Kunden.

Im Unterschied zu den manipulierten, aber echten Bankomatkassen-Geräten kann sich der Kunde gegen den Datenklau durch Bankomatkassen-Attrappen schützen, betonte der VKI. Im Zuge des Zahlungsvorganges tippe man zunächst bewusst einen falschen PIN-Code ein. Schlägt der Zahlungsvorgang fehl, dann ist die Kasse echt und man zahlt nunmehr unter Verwendung des richtigen PIN-Codes. Akzeptiert die POS-Kasse aber den falschen Code, dann handelt es sich um eine Attrappe und man sollte die Exekutive verständigen. Vorsicht ist aber auch hier geboten: Bei dreimaliger falscher Eingabe des Codes wird die Karte eingezogen.
(apa/red)