"Ausbeutung von Fremden": Frächter Karl Kralowetz zu 16 Monaten Haft verurteilt!

Nicht rechtskräftig: 49-Jähriger legte Berufung ein

Wesentliche Aussagekraft in der Verhandlung hatten die schriftlichen Erklärungen der Chauffeure aus dem Jahr 2002, als das Ende für das Unternehmen kam. Daraus ging hervor, dass diese zwar Arbeitsverträge, aber keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen besaßen. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter bei Krankenstand oder Urlaub keinen Lohn erhalten haben und mussten sich in ihrem Heimatland zudem selbst krankenversichern, Reparaturkosten bei Beschädigungen an den Lkw hatten die Lenker selbst zu begleichen. Auch Telefonkosten mussten von den Angestellten beglichen werden. Dafür habe es eine Telefonpauschale gegeben, die im Gehalt inkludiert war, meinte Kralowetz bei der Befragung von Einzelrichter Peter Kotynski. Er selbst habe "nie etwas bewusst strafrechtliches getan" und war sich "keiner Schuld bewusst."

Bei der Anstellung im Unternehmen wurden den größtenteils osteuropäischen Männern Verträge in deutscher Sprache zur Unterzeichnung vorgelegt. "Es lagen Übersetzungen im Büro auf. Innerhalb kürzester Zeit hätte jeder Mitarbeiter ohnehin gewusst, wie zu arbeiten sei", so Kralowetz. Laut Vernehmungsprotokoll hatten 50 Fahrer angegeben, weder eine Übersetzung noch sonst eine Einweisung erhalten zu haben. "Das kann ich mir nicht vorstellen", sagte Kralowetz zu einer etwaigen Uninformiertheit seiner Mitarbeiter.

Als Beschäftigungsort der Chauffeure habe laut Kralowetz Luxemburg gegolten. Unterschrieben hatten die Mitarbeiter die Arbeitsverträge jedoch in Blindenmarkt (Bezirk Melk), wo sich ein Standort der Firma für Containertransporte befand. Dies ging aus der Befragung der Fahrer hervor. Staatsanwalt Andreas Mugler ortete durch dieses Manöver gezielte Täuschungen. Einerseits um den Fahrern vorzugaukeln, ihr tatsächlicher Arbeitsplatz sei nahe an ihrem Heimatland - und zudem, um finanzielle Vorteile zu erzielen oder die strafrechtliche Verfolgung zu erschweren. Auch dubiose Verschleierungen bei Gehaltsabrechnungen 2002 stritt Kralowetz ab.

Kotynski sah es in der Urteilsbegründung als erwiesen an, dass "Geld die entscheidende Gratwanderung" im Handeln von Kralowetz gewesen sein dürfte. Bei den Taten handelte es sich seinen Ausführungen zu Folge um "ein menschenunwürdiges Vorgehen aus Profitgier. Hier erscheint ein absolutes Signal in der Öffentlichkeit notwendig. Wir sind da vom modernen Sklaventum nicht weit entfernt." (apa/red)