Aufsehenerregender Prozess: Nachbarn geschlagen, angezündet, niedergestochen

Opfer überlebt, Täter laut Gutachten zurechnungsunfähig NÖ: Staatsanwalt fordert Gang in geschlossene Anstalt

Wie der psychiatrische Sachverständige Kurt Sindermann in seinem Gutachten feststellt, war der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, so dass ihm die Staatsanwaltschaft nicht versuchten Mord zur Last legt. Da er nicht in der Lage war, das Unrecht seines Tuns zu erkennen, wird die Anklagebehörde die Unterbringung des 58-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen.

Der Mann litt seit längerem an schweren psychotischen Störungen und Depressionen. Er glaubte Stimmen zu hören, Wahnvorstellungen machten ihm zu schaffen. Staatsanwalt Josef Veigl hält seine Behandlung in einer geschlossenen Anstalt für unumgänglich, da er ansonsten "weitere Verzweiflungstaten gegen das eigene Leben, gegebenenfalls auch gegen Leib und Leben anderer" befürchtet, wie er im Unterbringungsantrag ausführt.

Der Gendarm war seit Jahren mit dem 58-Jährigen und dessen Ehefrau befreundet. Am 31. März führte er vor dem Haus des Paares Radarmessungen durch. Als er seinen Nachbarn sah, bat der Beamte, kurz dessen Toilette benützen zu dürfen. Der 58-Jährige hatte nichts dagegen.

Im Haus kam es allerdings plötzlich und völlig unvermittelt zu den Gewaltausbrüchen. Nachdem er mit dem Hammer mehrmals am Kopf getroffen worden war - die Ärzte stellten später einen Bruch des vorderen Gehirnschädels fest - , gelang es dem Uniformierten noch, die Haustüre einen Spalt zu öffnen. Der 58-Jährige zerrte ihn zurück, griff zu einem Fünf-Liter-Benzinkanister und einem Feuerzeug. Er hielt auch noch eine Propangasflasche gegen sein Opfer, was eine weitere Stichflamme erzeugte.

Der Beamte erlitt zweit- und drittgradige Verbrennungen am Bauch, den unteren Extremitäten und den Unterarmen. Anrainer wurden schließlich auf die Flammen aufmerksam, sie drangen in das Haus ein und konnten den Schwerverletzten bergen. Ein Notarzthubschrauber brachte ihn ins Wiener AKH, wo sein Leben gerettet werden konnte.

Der Täter kann sich an das Geschehen angeblich nicht mehr erinnern. "Für die Tat werden eine Erinnerungslücke respektive eine unsichere Erinnerung angegeben", hält der Psychiater in seinem Gutachten fest. (apa/red)