Arbeitszeit - Rechtliche Bedenken gegen Betriebsversammlungen bei ÖBB

Marhold: Belegschaftsvertretung wegen mangelnder Betroffenheit der ÖBB "nicht hundertprozentig auf dem Boden des Gesetzes"

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Das Betriebsverfassungsrecht und die gesetzlich geregelte Personalvertretung bei den ÖBB setze eine Betroffenheit des Unternehmens voraus. Die ist laut ÖBB-Konzernführung aber nicht gegeben, weil das von der Regierung geplante neue Arbeitszeitgesetz für die ÖBB kaum Änderungen bringe. 12 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit sind dort jetzt schon möglich, und um die neuen Spielräume des Gesetzes zu nutzen, braucht es laut ÖBB-Spitze überwiegend Konsens mit Gewerkschaft und Betriebsrat.

Betriebsversammlungen seien in diesem Fall laut Marhold das falsche Instrument. Man hätte eine gewerkschaftlichen Betriebsausschuss zur Information über die Gesetzespläne einberufen können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe die Teilnahme an den rechtlich fragwürdigen Betriebsversammlungen aber keine Folgen, weil die Verantwortung dafür beim einladenden Betriebsratsvorsitz liege.

"Personalvertretung und Betriebsrat haben die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Ich verstehe die Vertretung durch den Betriebsrat sehr weit, Grundvoraussetzung ist aber Betroffenheit", erklärte der Leiter des Instituts für österreichisches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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